Beschränkung Verwaltungsstellen
Abstimmungsfrage
Soll die Anzahl der Angestellten der Kantone von 1 Vollzeitmitarbeitenden auf 85 Einwohner:innen beschränkt werden?
Im Kanton Solothurn wurde am 3. März 2024 in einer kantonalen Volksabstimmung über die Volksinitiative «SO SCHLANK. SO STARK. 1:85-Initiative» abgestimmt. Die Volksinitiative forderte, dass die Anzahl der Angestellten des Kantons Solothurn das Verhältnis einer Vollzeitmitarbeitenden auf 85 Einwohnerinnen und Einwohner nicht überschreitet (1:85). Im Fall einer Überschreitung hätte der Regierungsrat innert zwei Jahren den gesetzmässigen Zustand wiederherzustellen. Das Initiativkomitee begründet das Begehren damit, dass die Zahl der staatlichen Stellen von 2010 bis 2020 von 2'864 auf 3'344 Vollzeitstellen und damit fast doppelt so stark wie die Solothurner Bevölkerung gewachsen sei. Neue Stellen würden stets weitere Begehrlichkeiten mit entsprechenden Folgekosten schaffen. Einmal geschaffene Stellen würden zudem kaum mehr aufgehoben. Die Zahl staatlicher Stellen sei somit an das Bevölkerungswachstum zu koppeln, dies trage dazu bei, den Kanton langfristig gesund und stark zu halten.
Diese Volksinitiative wurde im Kanton Solothurn mit 56% Nein-Stimmen abgelehnt. Auch der Kantonsrat und Regierungsrat haben die Initiative abgelehnt. Die Fragestellung könnte sich auch auf nationaler Ebene für alle Kantone anwenden lassen.
Eine Studie des Instituts für Schweizer Wirtschaftspolitik Luzern (IWP) von 2022 kommt zum Schluss, dass «die Beschäftigung im öffentlichen Sektor zwischen 2011 und 2019 deutlich schneller wuchs, als in der Privatwirtschaft, nämlich 12% im Vergleich zu 8.8% (in Vollzeitäquivalenten).»
Pro-Argumente
- Eine Koppelung an das Bevölkerungswachstum lässt eine moderate Zunahme an kantonalen Angestellten zu.
- In der kantonalen Verwaltung besteht Sparpotential, denn auch die Leistungen gilt es zu hinterfragen.
- Eine schlanke und bürgernahe Verwaltung gilt es im Sinne eines leistungsfähigen und starken Kantons zu bewahren.
Kontra-Argumente
- Die Verhältniszahl 1:85 ist zu starr und berücksichtigt die Veränderung der Bevölkerungsstruktur und Anforderungen der Gesellschaft nicht.
- Die Forderung hätte einen Stellenabbau zur Folge, sodass staatliche Leistungen reduziert oder an externe Dienstleister vergeben werden müssten.
- Die Arbeitgeberattraktivität von Kantonen würde erheblich vermindert.
Weitere Informationen unter so.ch und iwp.swiss
Abstimmungsfrage: Soll die Anzahl der Angestellten der Kantone von 1 Vollzeitmitarbeitenden auf 85 Einwohner:innen beschränkt werden?
Argumente
Pro
-
Ja, die Anzahl der Angestellten der Kantone soll auf 1 Vollzeitmitarbeitenden pro 85 Einwohner:innen beschränkt werden.