Massnahmen gegen Minderjährigen-Heirat

Abstimmungsfrage

Sollen Massnahmen gegen die Minderjährigen-Heirat im Gesetz verankert werden?

Erzwungene Ehen und Ehen mit Minderjährigen sind in den vergangenen Jahren vermehrt ins Bewusstsein einer breiten Öffentlichkeit gerückt. In der Schweiz zählten Behörden in einer Erhebung zwischen 2013 und 2017 insgesamt rund 350 Verdachtsfälle ungültiger Ehen wegen Zwang oder Minderjährigkeit. Der Bundesrat will die Rechte von minderjährig verheirateten Personen stärken. Europäische Länder wie Italien, Spanien und Schottland erlauben Ehen beispielsweise von 17-Jährigen.

Folgende drei Massnahmen sollen im Zivilgesetzbuch aufgenommen werden:

  • Heute kann eine Ehe mit einer minderjährigen Person nicht mehr für ungültig erklärt werden, wenn die minderjährig verheiratete Person das 18. Lebensjahr vollendet hat und damit volljährig geworden ist. Damit Betroffene und Behörden mehr Zeit erhalten, soll eine Ehe künftig bis zum 25. Geburtstag für ungültig erklärt werden können. Eine Ausnahmeregelung soll Ehen mit minderjährigen Personen erlauben, wenn die «Aufrechterhaltung der Ehe ausnahmsweise im Interesse und zum Schutz der betroffenen Person als notwendig erachtet wird».
  • Ein zweiter Kernpunkt der Vorlage ist, dass Ehen mit Minderjährigen in der Schweiz in Zukunft generell ungültig sein sollen, wenn einer der Ehegatten zum Zeitpunkt des Eheschlusses seinen Wohnsitz in der Schweiz hatte. Diese Regelung zielt insbesondere darauf ab, sogenannte Sommerferienheiraten zu verhindern, bei denen in der Schweiz wohnhafte Minderjährige während den Ferien im Ausland verheiratet werden.
  • Im Weiteren sollen im Ausland geschlossene Ehen, in denen der eine Partner noch nicht 16-jährig ist, generell nicht anerkannt werden.

Sowohl Bundesrat als auch Ständerat und Nationalrat begrüssen diese Massnahmen.

Pro-Argumente

  • Die heutige Regelung lässt zu wenig Zeit, um sich gegen Minderjährigen-Heirat zu wehren.
  • Eine Verschärfung der gesetzlichen Regelungen schützt Minderjährige.
  • Die Massnahmen sehen Ausnahmeregelungen vor, wenn die Legitimität durch ein Gericht bestätigt wird.

Kontra-Argumente

  • In anderen Ländern ist eine Heirat schon mit 16/17 Jahren gültig. Diesen Ehen sollen in der Schweiz keine Hürden auferlegt werden.
  • Nicht jede Ehe mit einer minderjährigen Person ist eine Zwangsheirat. Die Zwangsheirat ist bereits rechtlich geregelt.
  • Diese Regelung im Zivilgesetzbuch muss genau überprüft werden mit der Vereinbarkeit mit dem Ausländer- und Integrationsgesetzes, des Asylgesetzes, des Partnerschaftsgesetzes und des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht.

Weitere Informationen unter www.parlament.ch

Abstimmungsfrage: Sollen Massnahmen gegen die Minderjährigen-Heirat im Gesetz verankert werden?

Argumente

Pro

  • Ja, die Massnahmen gegen die Minderjährigen-Heirat sollen im Zivilgesetzbuch umgesetzt werden.

Abstimmen nach Anmeldung

Kontra

  • Nein, es braucht keine rechtlichen Anpassungen.

Abstimmen nach Anmeldung

Verhältnis Pro–Kontra-Stimmen

Geschlechterverhältnis

Altersverhältnis

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