Verbot von Konversionstherapien

Abstimmungsfrage

Sollen Therapien zur Veränderung der sexuellen Orientierung (Konversionstherapien) verboten werden?

Konversionstherapien haben zum Ziel, die homosexuelle Veranlagung eines Menschen in eine heterosexuelle "umzupolen" oder die Geschlechtsidentität von betroffenen Personen zu verändern. Diese Praxis folgt der Ansicht, dass Homosexualität und Transidentität Krankheiten seien und mit entsprechender Behandlung therapiert werden sollen.

Solche Massnahmen können bei den Betroffenen nachweislich zu grossem Leiden, psychischen Schäden bis hin zu Suizidalität führen und haben keinen therapeutischen Nutzen. Deshalb verurteilen die ärztlichen und psychotherapeutischen Berufsverbände solche Massnahmen klar und untersagen sie ihren Mitgliedern. Doch Konversionshandlungen werden auch in der Schweiz von Ärzt:innen, Psychotherapeut:innen, Coaches, Sexualberatenden und Seelsorger:innen durchgeführt. Deshalb wird ein explizites Verbot gefordert, das solche schädigenden Handlungen grundsätzlich untersagt, verbunden mit strafrechtlichen Sanktionen und einem Berufsausübungsverbot.

Aus Sicht des Bundesrates sind jegliche "Therapien", welche die Veränderung der homosexuellen Orientierung zum Ziel haben, aus menschlicher, fachlicher und rechtlicher Sicht abzulehnen. Die Durchführung von "Therapien" gegen Homosexualität, ob an Erwachsenen oder Minderjährigen, stellt nach Ansicht des Bundesrates eine klare Verletzung der Berufspflichten dar, die von den kantonalen Aufsichtsbehörden geahndet werden müsste, sobald sie bekannt wird. Ein Verbot sogenannter "Therapien", wie die Motionärin es fordert, ist jedoch nicht möglich. Es bestehen auf Bundesebene keine bereichsspezifischen Gesetzgebungen wie z. B. das Psychologieberufsgesetz, in die ein Verbot der angeführten "Therapien" integriert werden könnte.

Malta, Deutschland, Frankreich und Griechenland kennen bereits nationale Verbote. In Belgien, Irland, den Niederlanden, Polen, Portugal und in Spanien sind entsprechende Gesetzesentwürfe in Erarbeitung. In vielen Kantonen wie Zürich, Genf, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Solothurn, Schwyz und Waadt wurden parlamentarische Vorstösse für ein Verbot von Konversionsmassnahmen eingereicht. 

Nicht von diesem Verbot erfasst sein sollen namentlich

  • professionell begleitete ergebnisoffene Auseinandersetzungen mit der eigenen sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität wie beispielsweise psychotherapeutische Massnahmen gemäss Richtlinien der entsprechenden Berufsverbände
  • medizinisch indizierte Massnahmen zur Geschlechtsangleichung
  • Therapien von strafrechtlich relevanten Sexualpräferenzen und Verhalten (wie Exhibitionismus oder Pädosexualität).

Pro-Argumente

  • Homosexualität ist keine Krankheit und bedarf keiner Therapie.
  • Solche Praktiken sind nicht nur wirkungslos, sondern mit erheblichem Leid für die betroffenen Menschen verbunden.
  • Um einen kantonalen Flickenteppich zu verhindern, ist eine national einheitliche Regelung notwendig.

Kontra-Argumente

  • Bereits heute kann bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) Meldung erstattet werden. Es braucht somit kein separates Gesetz.
  • Das Psychologieberufsgesetz regelt, dass man die Rechte wahren soll. Damit ist das Recht auf die sexuelle Orientierung bereits gegeben.
  • Das Verbot kann in keinem Bundes-gesetz integriert werden. Ein Verbot soll deshalb mit Kontrollinstrumenten durchgesetzt werden.

Weitere Informationen unter parlament.ch (Motion 22.3889 / Motion 19.3840)

Abstimmungsfrage: Sollen Therapien zur Veränderung der sexuellen Orientierung (Konversionstherapien) verboten werden?

Argumente

Pro

  • Ja, Konversionstherapien sollen gesetzlich verboten werden.

  • Ja, aber ein Verbot soll nur für Minderjährige gelten.

Abstimmen nach Anmeldung

Kontra

  • Nein, es soll kein schweizweites Verbot geben, sondern die Fälle sollen kantonal kontrolliert und sanktioniert werden.

Abstimmen nach Anmeldung

Verhältnis Pro–Kontra-Stimmen

Geschlechterverhältnis

Altersverhältnis

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