Einschränkung Laubbläser
Abstimmungsfrage
Soll die Nutzung der Laubbläser auf die Monate Oktober bis Dezember eingeschränkt werden?
Laubbläser werden von Privaten, Immobilienverwaltungen, Gartenbauunternehmen und Gemeindebetrieben verwendet. Auch in der Landwirtschaft kommen die Geräte zunehmend bei Heuernten an steilen Lagen zum Einsatz. Der ursprüngliche Einsatz bei der Laub-Bewältigung wurde in den letzten Jahren stark erweitert, sodass der Laubbläser in gewissen Quartieren fast ganzjährig zum Einsatz kommt.
Laubbläser sind lärmig und stören in der näheren Umgebung Menschen und Tiere. Der Bund empfiehlt daher, diese Geräte zurückhaltend einzusetzen. Es gibt zurzeit keinen Grenzwert für den Lärm von Laubbläsern. Laut dem Internetauftritt des BAFU erreichen "Laubbläser [...] einen Schallleistungspegel von bis zu 115 dB(A)! Ein Schalldruckpegel am Ohr von 100 dB(A) ist daher nicht unüblich und wird durch die SUVA als gefährlich eingestuft.
Sie sind nicht nur eine Belästigung für Anwohnerinnen und Anwohner sowie Touristinnen und Touristen, sondern sie stellen für Kleintiere und Insekten eine wahrhaftige Gefahr dar, vernichten sie die Tiere entweder direkt oder indem sie ihren Lebensraum zerstören. Die möglichen wirtschaftlichen Vorteile von Laubbläsern müssen relativiert werden angesichts des Verlusts an Biodiversität und den akustischen Beeinträchtigungen dieser Geräte. Aus diesem Grund haben einige Gemeinden den Einsatz der Laubbläser stark eingeschränkt. Nur noch zwischen Oktober und Dezember darf der Laubbläser in der Stadt Zürich verwendet werden. Genf kennt zum Beispiel ein Verbot lärmiger Laubbläser und Laubsaugern von Februar bis September.
Der Bundesrat ist sich der Problematik der negativen Auswirkungen von Laubbläsern auf die Biodiversität bewusst. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) informiert laufend über Themen der Biodiversität, erläutert deren Bedeutung und sensibilisiert so für ein biodiversitätsfreundliches Handeln.
Pro-Argumente
- Laubbläser und Laubsauger haben Anteil am Verschwinden der Biodiversität.
- Die Handarbeit mit Besen und Rechen erfüllt in den meisten Fällen ebenso effizient den gleichen Zweck.
- Der Lärm für die Anwender und die Umgebung ist zu laut.
Kontra-Argumente
- Kantone/Gemeinden können Einschränkungen erlassen, es braucht keine schweizweite Regelung.
- Auf dem Markt werden vermehrt auch elektrische und damit markant leisere Geräte angeboten.
- Ein Verbot wäre kaum durchsetzbar und eine Sensibilisierung der Bevölkerung sinnvoller.
Weitere Informationen unter parlament.ch oder stadt-zuerich.ch
Abstimmungsfrage: Soll die Nutzung der Laubbläser auf die Monate Oktober bis Dezember eingeschränkt werden?
Argumente
Pro
-
Ja, die Nutzung der Laubbläser soll auf die Monate Oktober bis Dezember eingeschränkt werden.
Kontra
-
Nein, es soll keine Einschränkung für die Nutzung der Laubbläser geben.