Kennzeichnungspflicht für bearbeitete Fotos

Abstimmungsfrage

Soll es eine Kennzeichnungspflicht für bearbeitete Fotos in Werbungen geben?

In Norwegen müssen seit 2022 Influencer und andere Werber in Anzeigen klar markieren, wenn Fotos von Menschen bearbeitet wurden. Das betrifft Änderungen wie die Körperform, -grösse oder -haut. Diese Pflicht gilt sowohl für klassische Werbung als auch für Social Media.

Frankreich hat bereits 2017 ein ähnliches Gesetz erlassen, allerdings dürfen dort nach wie vor Hautunreinheiten geglättet oder die Hautfarbe geändert werden. Die Idee hinter diesen Gesetzen ist, Jugendliche vor falschen Schönheitsidealen zu schützen. Studien zeigen nämlich, dass bearbeitete Fotos in den Medien das Selbstwertgefühl von Jugendlichen negativ beeinflussen können.

In der Schweiz gibt es seit 2011 die Plattform "Jugend und Medien", die Jugendliche über Themen wie Bildbearbeitung und Schönheitsideale aufklärt. Der Bundesrat meint, dass es besser ist, Jugendliche zum kritischen Denken zu motivieren, anstatt ein neues Gesetz einzuführen.

Pro-Argumente

  • Bearbeitete Fotos können das Selbstbild von Jugendlichen negativ beeinflussen.
  • Eine Kennzeichnung könnte verhindern, dass falsche Schönheitsideale entstehen.

Kontra-Argumente

  • Die meisten Jugendliche wissen, dass Werbung nicht immer echt ist.
  • Der Bund bietet bereits Hilfen und Informationen zu diesem Thema.

Diese Abstimmung basiert auf politischen Vorstössen (Postulat 23.3620 / Interpellation 22.3916) und wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz umformuliert.

Abstimmungsfrage: Soll es eine Kennzeichnungspflicht für bearbeitete Fotos in Werbungen geben?

Argumente

Pro

  • Ja, bearbeitete Fotos sollen gekennzeichnet werden.

Abstimmen nach Anmeldung

Kontra

  • Nein, es soll keine Kennzeichnungspflicht geben

Abstimmen nach Anmeldung

Verhältnis Pro–Kontra-Stimmen

Geschlechterverhältnis

Altersverhältnis

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