Lohnobergrenze Krankenkassen-CEO

Abstimmungsfrage

Soll es eine Lohnobergrenze von Geschäftsleitungsmitgliedern von Krankenversicherungen geben (max. 250'000 CHF)?

Im nationalen Parlament wurde 2022 und 2023 darüber diskutiert, ob die Gehälter von Führungskräften der Krankenkassen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) auf maximal 250’000 Franken pro Jahr begrenzt werden sollen. Der Nationalrat hat die Idee angenommen, der Ständerat und der Bundesrat haben sie abgelehnt. Mit dem Krankenversicherungsaufsichtsgesetz müssen die Krankenkassen nun die Gehälter von Führungskräften, insbesondere des Präsidenten des Verwaltungsrats und der Geschäftsführung, öffentlich machen.

Die Befürworter:innen meinen, dass man bei den Gehältern eingreifen muss, weil die obligatorische Krankenpflegeversicherung eine soziale Pflichtversicherung ist und die Krankenkassen eine öffentliche Aufgabe erfüllen. Deshalb seien hohe Gehälter nicht gerechtfertigt. Besonders störend sind die hohen Gehälter in Zeiten stark steigender Prämien, die die Kaufkraft vieler Haushalte beeinträchtigen werden. Die höchsten Gehälter der Krankenkassenchefs erreichten in den letzten Jahren fast eine Million. Solche hohen Gehälter, weit über denen der Bundesrät:innen, sorgen immer wieder für Diskussionen, besonders in staatsnahen Betrieben mit wenig Wettbewerb.

Die Gegner:innen sehen keinen Zusammenhang zwischen steigenden Prämien und den Gehältern der Krankenkassenführung. Ausserdem machen die Gehälter der Führungskräfte nur einen sehr kleinen Teil der Gesundheitskosten aus. Durch die Transparenz der Gehälter sind weitere Gesetze unnötig.

Der Bundesrat versteht die Anliegen und die kritische Haltung zu den hohen Gehältern. Aber Krankenkassen sind keine Bundesbetriebe, sondern private Unternehmen, die vom Bund eine Genehmigung für die Durchführung der OKP erhalten haben. Eine Begrenzung der Gehälter wäre auch neu in der Branche der Sozialversicherungen.

Pro-Argumente

  • Es ist nicht gerechtfertigt, dass die Gehälter so hoch sind, während die Prämien stark steigen.
  • Es ist unverständlich, warum Krankenkassenchefs mehr verdienen als Bundesrät:innen.
  • Krankenkassen erfüllen eine öffentliche Aufgabe, daher sollten ihre Gehälter reguliert werden dürfen.

Kontra-Argumente

  • Die Gehälter sind im Vergleich zu den gesamten Gesundheitskosten sehr gering und beeinflussen die Prämien nicht.
  • Die Gehälter der Krankenkassenchefs sind bereits transparent und öffentlich einsehbar, das reicht aus, um sie zu kontrollieren.
  • Krankenkassen sind private Unternehmen und sollten daher keine Gehaltsobergrenze vorgeschrieben bekommen.

Diese Abstimmung basiert auf der Motion 22.3866 (parlament.ch) und wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz umformuliert. 

Abstimmungsfrage: Soll es eine Lohnobergrenze von Geschäftsleitungsmitgliedern von Krankenversicherungen geben (max. 250'000 CHF)?

Argumente

Pro

  • Ja, für Geschäftsleitungsmitgliedern von Krankenversicherungen soll es eine Lohnobergrenze geben (max. 250'000 CHF).

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Kontra

  • Nein, die Entlöhnung von Geschäftsleitungsmitgliedern bleibt ohne Obergrenze.

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