Doppelnamen bei Heirat

Abstimmungsfrage

Wollen Sie die Doppelnamen bei der Heirat wieder zulassen?

Mit der Einführung der heute geltenden Regelung wurde die bereits bestens akzeptierte und beliebte Möglichkeit, einen Doppelnamen zu führen, wieder abgeschafft. Nach der heute geltenden Regelung sind nur die folgenden drei Varianten möglich: Wenn zum Beispiel Peter Muster und Petra Weber heiraten, können sie wählen, ob sie künftig:

  • Peter Muster und Petra Muster
  • Peter Weber und Petra Weber
  • Peter Muster und Petra Weber

heissen wollen. Zahlreiche Brautpaare melden, sie möchten neben dem eigenen (Ledig-)Namen auch den Namen des Partners im künftigen Familiennamen aufgeführt haben. Die Zivilstandsämter müssen diesen Gesuchstellern mitteilen, dass es die Variante Doppelnamen nicht mehr gibt. Es sei unvermeidlich, dass sich die Heiratswilligen ausschliesslich auf den einen oder anderen Namen festlegen.

Weitere Informationen unter parlament.ch

Abstimmungsfrage: Wollen Sie die Doppelnamen bei der Heirat wieder zulassen?

Argumente

Pro

  • Mit Doppelnamen kann das Paar auch zu den gemeinsamen Kindern wieder eine namentliche Verbindung schaffen.

  • Ein Grossteil der Ehefrauen nimmt den Familiennamen des Ehemanns an, was nicht im Sinne der Gleichberechtigung ist.

  • Ein Familienname geht mit der aktuellen Regelung verloren.

Abstimmen nach Anmeldung

Kontra

  • Die Namenswahl ist nur im Familienbüchlein entscheidend. Andere Dokumente (z.B. Pass, ID, Anschrift) können mit Doppelnamen erstellt werden

  • Es muss nicht der Name des Mannes gewählt werden, sondern das Paar kann den Namen frei wählen.

  • Ein Doppelname bei der Frau wurde vom Gleichstellungsbüro in den 1980 Jahren als «Anhängsel des Mannes» gewertet.

Abstimmen nach Anmeldung

Verhältnis Pro–Kontra-Stimmen

Geschlechterverhältnis

Altersverhältnis

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