Recht auf Nicht-Erreichbarkeit

Abstimmungsfrage

Soll im Arbeitsgesetz verankert werden, dass Arbeitnehmende in ihrer Freizeit (ausserhalb der Arbeitszeit) für den Arbeitgeber nicht erreichbar sein müssen?

Telearbeit, also das Arbeiten von zu Hause aus, wird immer beliebter. Es hat viele Vorteile: Man muss weniger pendeln, was die Verkehrsinfrastruktur entlastet, es ist sicherer in Zeiten von Pandemien und die Flexibilität verbessert die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Aber es gibt auch Gesundheitsrisiken für die Mitarbeitenden. Travail Suisse schätzt, dass 30 Prozent der Angestellten im Jahr 2020 oft das Problem hatten, immer erreichbar sein zu müssen. Das Arbeiten von zu Hause erschwert die Trennung von Arbeit und Freizeit. Einerseits, weil man im Homeoffice besser erreichbar sein muss, andererseits, weil die Arbeit und der private Bereich sich überschneiden. Dadurch verschwimmen die Grenzen zwischen Arbeit und Freizeit immer mehr, was es schwerer macht, abzuschalten. Deshalb müssen die Regeln zum Schutz der Gesundheit der Mitarbeitenden angepasst werden.

Es muss ein klares Zeichen gesetzt werden: Arbeitnehmende müssen das Recht haben, in ihrer Freizeit nicht erreichbar zu sein. Sonst könnte ihre Gesundheit, vor allem ihre psychische Gesundheit, unter Stress, Überlastung und familiären Konflikten leiden.

Der Bundesrat meint, dass es schon heute gesetzliche Grenzen für die ständige Erreichbarkeit gibt. Laut Arbeitsrecht kann der Arbeitgeber nur in Notfällen und wenn es zumutbar ist, Mehrarbeit verlangen. Während der Ruhezeit darf der Arbeitgeber die Mitarbeitenden nicht erreichen, und diese haben das Recht, nicht erreichbar zu sein.  Wie das genau umgesetzt wird, hängt vom Betrieb ab und kann durch interne Richtlinien oder Klauseln in Arbeitsverträgen geregelt werden. Deshalb sieht der Bundesrat keinen Bedarf für ein neues Gesetz.

Frankreich hat seit dem 1. Januar 2017 ein Recht zum Abschalten im Arbeitsgesetz. Seit August 2024 gilt dieses Recht auch in Australien.

Pro-Argumente

  • Dieses Recht ist bereits in einigen Gesamtarbeitsverträgen festgelegt und hat positive Ergebnisse gebracht.
  • Wenn Mitarbeitende nicht die nötige Distanz zur Arbeit wahren können, fehlt die nötige Erholung und kann gesundheitliche Konsequenzen nach sich ziehen.
  • Mitarbeitende sollten nur während der bezahlten Arbeitszeit verfügbar sein, nicht rund um die Uhr.

Kontra-Argumente

  • Arbeiten von zu Hause führt zu flexibleren Arbeitszeiten, und eine Pflicht zur Nicht-Erreichbarkeit könnte diese Flexibilität einschränken.
  • Mitarbeitende dürfen schon heute ihre beruflichen Kommunikationskanäle in der Freizeit abschalten. Ein neues Gesetz ist nicht nötig.
  • Die Arbeit in der Freizeit wird oft durch eine falsche Unternehmenskultur gefordert, was durch ein Gesetz kaum geändert werden kann.

Diese Abstimmung basiert auf der Motion 24.3342 (parlament.ch) und wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz umformuliert. 

 

Abstimmungsfrage: Soll im Arbeitsgesetz verankert werden, dass Arbeitnehmende in ihrer Freizeit (ausserhalb der Arbeitszeit) für den Arbeitgeber nicht erreichbar sein müssen?

Argumente

Pro

  • Ja, im Gesetz soll festgeschrieben werden, dass Mitarbeitende ausserhalb der Arbeitszeit für den Beruf nicht erreichbar sein müssen.

Abstimmen nach Anmeldung

Kontra

  • Nein, es braucht kein Gesetz für die Nicht-Erreichbarkeit.

Abstimmen nach Anmeldung

Verhältnis Pro–Kontra-Stimmen

Geschlechterverhältnis

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