Längere Garantiefristen
Abstimmungsfrage
Soll die vorgeschriebene Garantiezeit für Geräte und Produkte auf 5 Jahre erweitert werden?
Gemäss Obligationenrecht beträgt die Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sachgewährleistung in der Schweiz zwei Jahre. In Bezug auf die Länge der Frist entspricht das Obligationenrecht somit den Vorgaben der EU zu bestimmten Aspekten des Verbrauchsgüterkaufs und der Garantien für Verbrauchsgüter.
Produkte für Endverbraucher sind heute meist so konstruiert, dass sie zu schnell einen Defekt aufweisen. Dies hat zur Folge, dass Produkte kurz nach Ablauf der Gewährleistungsfrist von heute zwei Jahren kaputt gehen, was die Konsumenten zu einem Neukauf zwingt. Nach heutigem Recht haben Konsumenten kein Mittel zur Hand, um darüber hinaus die Leistung zu erhalten, die vertraglich zugesichert worden war.
Ein Ländervergleich in Europa zeigt, dass viele Länder bereits höhere Gewährleistungsfristen gesetzlich verankert haben. So beispielsweise Island und Norwegen mit je 5 Jahren, in Irland und England sind allgemein 6 Jahre einzuhalten. Es ist darauf hinzuweisen, dass eine überwiegende Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten wie die Schweiz eine Frist von zwei Jahren vorsieht. Dies gilt namentlich auch für die Nachbarstaaten der Schweiz.
Der Nationalrat hat den Vorstoss angenommen, der Ständerat und Bundesrat lehnen ihn ab.
Pro-Argumente
- Eine Erhöhung der Gewährleistungsfrist für Produkte auf fünf Jahre stellt sicher, dass Unternehmen ein Interesse haben, die Produktlebensdauer zu verlängern.
- Eine längere Produktlebensdauer hätte positive Auswirkungen auf die Umwelt: Ressourcen und das Klima würden geschont, Abfallberge vermindert.
- Konsumenten hätten den Vorteil, dass erstandene Produkte länger halten, was ihre Kaufkraft erhöht.
Kontra-Argumente
- Die Verlängerung auf fünf Jahre geht weit über die Vorgaben der EU-Richtlinie hinaus.
- Auch in Europa ist eine Garantiezeit von 2 Jahren der Normalfall.
- Es könnte zu Kostensteigerungen kommen, welche von den Verkäufern bezahlt werden müsste.
Diese Abstimmung basiert auf der Motion 19.4594 (parlament.ch).
Abstimmungsfrage: Soll die vorgeschriebene Garantiezeit für Geräte und Produkte auf 5 Jahre erweitert werden?