Verbot von genderneutralen Toiletten

Abstimmungsfrage

Sollen in Öffentlichen Gebäuden und am Arbeitsplatz Toiletten obligatorisch «geschlechtergetrennt» sein (Verbot von Unisex-Toiletten) oder darf man freiwillig «genderneutrale» Toiletten bereitstellen?

Wenn man ausserhalb seines zuhause auf die Toilette muss, stehen solche am Arbeitsplatz, in öffentlichen Gebäuden (z.B. Schulen) oder in Geschäften und Restaurants zur Verfügung. Sehr oft finden sich «geschlechtergetrennte» WC (Mann/Frau) vor, insbesondere am Arbeitsplatz aufgrund der Vorschriften im Arbeitsgesetz. Aufgrund der wachsenden Sensibilisierung für Geschlechtervielfalt und -identitäten sind «genderneutrale» Toiletten (Unisex-WC) zuletzt vermehrt in den öffentlichen Diskurs gerückt.

Für geschlechtergetrennte Toiletten spricht:

  • Vermeidung von psychosozialen Risiken wie sexuelle Belästigung und das Unwohlsein durch die Präsenz des andern Geschlechts
  • In Schulen dienen die getrennten Mädchentoiletten bislang auch als Schutzraum, in den sich Schülerinnen zurückziehen können
  • Sauberkeit

Für genderneutrale Toiletten spricht:

  • Intersexuelle Personen und Eltern mit ihren gegengeschlechtlichen Kindern kommen nicht in ein Dilemma, welche Toilette sie benützen müssen.
  • Arbeitgeber und die öffentliche Hand kann den Raumbedarf und Kosten für sanitäre Anlagen bei genderneutralen Toiletten deutlich optimieren (anstelle der getrennten Toiletten)
  • Bessere Kapazitätsverteilung bei gleicher Anzahl Toiletten (Warteschlangen vor Damen- oder Herrentoiletten) 
  • Unisex-Toiletten widerspiegeln den gesellschaftlichen Wandel zu mehr Geschlechtervielfalt 

Pro-Argumente (Verbot von genderneutralen Toiletten)

  • Arbeitnehmer/Schüler können sich die Toiletten nicht aussuchen, deshalb muss ihnen eine geschlechtergetrennte Toilette (und Garderobe) angeboten werden.
  • Religiöse oder kulturell bedingte Vorbehalte könnten die Akzeptanz von Unisex-Toiletten erschweren.
  • Um sexuelle Belästigung zu vermeiden, muss es am Arbeitsplatz und an Schulen weiterhin obligatorisch geschlechtergetrennte Toiletten geben.

Kontra-Argumente (Freiwilligkeit bei Toiletten-Wahl)

  • Mehr Freiheit für Arbeitgeber, beim Bau der Toiletten-Anlagen der Firma.
  • Einfachere Toiletten-Wahl für Eltern und keine Diskriminierung von Intersexuellen.
  • Genderneutrale Toiletten sind bereits im Zug, Flugzeug und zuhause eine akzeptierte Form.

Diese Abstimmung basiert auf der Motion 20.4639 (parlament.ch).

Abstimmungsfrage: Sollen in Öffentlichen Gebäuden und am Arbeitsplatz Toiletten obligatorisch «geschlechtergetrennt» sein (Verbot von Unisex-Toiletten) oder darf man freiwillig «genderneutrale» Toiletten bereitstellen?

Argumente

Pro

  • Ja, es soll weiterhin sichergestellt sein, dass es in öffentlichen Gebäuden und am Arbeitsplatz geschlechtergetrennte Toiletten gibt.

Abstimmen nach Anmeldung

Kontra

  • Nein, das Gesetz soll geändert werden, dass jede öffentliche Einrichtung und Arbeitgeber selber entscheiden kann, welche Art der Toilette man anbietet.

Abstimmen nach Anmeldung

Verhältnis Pro–Kontra-Stimmen

Geschlechterverhältnis

Altersverhältnis

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