Hotline für Opfer von Cyberangriffen

Abstimmungsfrage

Soll der Bund eine Hotline für Opfer von Cyberangriffen betreiben?

Der Cyberraum gehört fest zu unserem Alltag, sei es, um im Internet einzukaufen (E-Commerce), um Finanztransaktionen zu tätigen (E-Finanz), um Bürgerrechte und -pflichten auszuüben (E-Government) oder um Ferien zu planen. Gleichzeitig nimmt die Cyberkriminalität stetig zu. Die bislang punktuelle Bedrohung ist seit einiger Zeit zu einer ständigen Bedrohung geworden.  Denn die digitale Welt hat auch ihre Schattenseiten: anstössiges Verhalten, Missbräuche und sogar Verbrechen. Mit dem Aufkommen der künstlichen Intelligenz haben diese Phänomene noch einmal stark zugenommen. Doch nur 15% der Vorfälle werden überhaupt gemeldet, sodass Kriminelle weitgehend freie Hand haben.

Es wird prognostiziert, dass die Folgen von Cyberangriffen in der Schweiz noch vor Ende des Jahrzehnts ein unkontrollierbares Ausmass annehmen könnten, nicht nur für die Wirtschaft und den Staat, sondern auch für die Bürgerinnen und Bürger. Die Mittel des Bundesamts für Cybersicherheit und der kantonalen Polizeibehörden sind nach wie vor bescheiden. Bürgerinnen und Bürger können den Vorfall zwar bei der Polizei anzeigen, doch in erster Linie erhalten sie Tipps, wie sie ihren Computer sicherer machen können. Die meisten Massnahmen konzentrieren sich auf die Wirtschaft, kritische Infrastrukturen, Behörden und Universitäten. 

Der Bundesrat teilt das Anliegen, die Cybersicherheit für die Bevölkerung zu verbessern. Tatsächlich stellt die zunehmende Cyberkriminalität für alle Nutzenden von digitalen Dienstleistungen eine Bedrohung dar. Die wichtigste Anlaufstelle für Opfer von Cyberkriminalität ist die Polizei. Diese ist zuständig für die Strafverfolgung und kann gegen die Täter vorgehen. Es ist darum für die Bekämpfung der Cyberkriminalität entscheidend, dass Cybervorfälle der lokalen oder kantonalen Polizei gemeldet werden. Die Beratungsstellen der Opferhilfe, die Meldestelle des Konsumentenschutzes oder auch die Beratungsstelle für Jugendliche «147.ch» bieten ihren Zielgruppen ebenfalls kompetente Beratung bei Fragen zur Cybersicherheit. Angesichts der bestehenden Angebote sieht der Bundesrat keinen Bedarf für eine zusätzliche staatliche Hotline für Cyberkriminalität.

Pro-Argumente

  • Bürgerinnen und Bürger stehen den Gefahren von Cyberangriffen oft hilflos gegenüber.
  • Eine Hotline bietet einen Mehrwert, indem sie die Bürgerinnen und Bürger unterstützt und sie beruhigt.
  • Die Cybersicherheit muss wieder die Bevölkerung ins Zentrum stellen, das ist eine Priorität. Daher müssen die Hilfe und die Unterstützung ausgeweitet werden.

Kontra-Argumente

  • Vorfälle müssen direkt der Polizei gemeldet werden, welche die Strafverfolgung macht und die Opfer berät.
  • Es gibt bereits diverse Anlaufstellen und Hotlines: cybercrimepolice.ch, Beratungsstellen der Opferhilfe, die Meldestelle des Konsumentenschutzes oder auch die Beratungsstelle für Jugendliche «147.ch».
  • Im Rahmen der Nationalen Cyberstrategie werden viele Ausbildungen und Sensibilisierungskampagnen für die Bevölkerung angeboten.

Diese Abstimmung basiert auf der Motion 24.4164 (parlament.ch).

Abstimmungsfrage: Soll der Bund eine Hotline für Opfer von Cyberangriffen betreiben?

Argumente

Pro

  • Ja, der Bund soll eine Hotline für Opfer von Cyberangriffen betreiben.

Abstimmen nach Anmeldung

Kontra

  • Nein, die bestehenden Angebote, Anlaufstellen, Sensibilisierungskampagnen reichen.

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