Humusierung als Bestattungsart zulassen

Abstimmungsfrage

Soll die Humusierung als Bestattungsart zugelassen werden?

In der Schweiz gibt es momentan zwei Hauptarten der Bestattung: Die Erdbestattung, bei der etwa 10% der Menschen beerdigt werden, und die Kremation, die 90% ausmacht. Bei einer Erdbestattung wird der Körper in einem Sarg etwa zwei Meter tief in die Erde gelegt, was zu einer langsamen Verwesung und Verschmutzung des Bodens führt. Bei einer Kremation wird der Körper verbrannt, was viel Energie kostet, und die Luft verschmutzt.

Eine neue Bestattungsart, die Humusierung (auch Kompostierung oder Reerdigung genannt), bietet eine umweltfreundliche Alternative. Bei dieser Methode wird der Körper in einem speziellen Kompost aus gehäckseltem Holz von Mikroorganismen innerhalb eines Jahres zu fruchtbarem Humus umgewandelt. Diese Methode schadet der Umwelt nicht, da keine schädlichen Stoffe in die Luft, den Boden oder das Grundwasser gelangen und keine fossile Energie verbraucht wird. Zudem ist sie günstiger, da kein Sarg, keine Einbalsamierung und keine Grabpflege nötig sind.

In der Westschweiz wird schon länger über Humusierung gesprochen, und es gibt bereits einige Projekte dazu. Die Stadt Genf plant ab Frühling 2025 ein „natürliches Viertel“ auf dem Friedhof Châtelaine einzurichten. Im Kanton Waadt haben die katholische und die protestantische Kirche 2022 grundsätzlich zugestimmt. Trotzdem hat der Bundesrat vorgeschlagen, die Humusierung nicht landesweit zuzulassen, da Bestattungen in den Zuständigkeitsbereich der Kantone und Gemeinden fallen.

Pro-Argumente

  • Die Humusierung ist umweltfreundlich und produziert wertvolle Erde.
  • Diese Bestattungsart ist ein sanfter Prozess, der den Menschen und die Umwelt respektiert und den Körper der Erde zurückgibt.
  • Die Humusierung ist kostengünstig, da kein Sarg nötig ist und keine Kosten für die Einbalsamierung, das Grab und die Grabpflege anfallen.

Kontra-Argumente

  • Die Kantone und Gemeinden sind für die Bestattung zuständig, weshalb es keine schweizweite Regelung geben soll.
  • Bevor die Humusierung als Bestattungsart angeboten werden kann, muss es zuerst wissenschaftlich erforscht werden.
  • Die Humusierung eröffnet ethische Fragen, z.B. bei der Nutzung der Erde.

Diese Abstimmung basiert auf dem Postulat 24.4141 (parlament.ch) und wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz umformuliert.

Abstimmungsfrage: Soll die Humusierung als Bestattungsart zugelassen werden?

Argumente

Pro

  • Ja, die Humusierung soll schweizweit als Bestattungsart erlaubt werden.

  • Ja, die Humusierung als Bestattungsart wird befürwortet, aber jeder Kanton selbständig darüber entscheiden.

Abstimmen nach Anmeldung

Kontra

  • Nein, die Humusierung ist zu wenig erforscht, um unmittelbar erlaubt zu werden. Vielleicht zu einem späteren Zeitpunkt.

  • Nein, die Humusierung wird grundsätzlich abgelehnt.

Abstimmen nach Anmeldung

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