Zugang zu Notfallverhütungsmitteln vereinfachen

Abstimmungsfrage

Sollen Notfallverhütungsmittel («Pille danach») frei verkauft werden können?

Wenn Frauen nach einer Verhütungspanne zeitnah die "Pille danach" (auch Notfallverhütungsmittel genannt) nehmen, können sie eine ungewollte Schwangerschaft verhindern.

Seit 2002 können Frauen in der Schweiz die "Pille danach" ohne Rezept bekommen. Dadurch hat die Schweiz eine Vorreiterrolle in Sachen reproduktive Selbstbestimmung eingenommen. 2019 wurde das Heilmittelgesetz geändert und Swissmedic hat die "Pille danach" in die strengere Kategorie B eingestuft. Das heisst, sie kann in Apotheken nur unter Aufsicht eines Apothekers oder einer Apothekerin (weiterhin ohne Rezept) abgegeben werden. Ausserdem darf für dieses Produkt nicht geworben werden, was es schwieriger macht, Informationen darüber zu bekommen.

Es ist wichtig zu wissen, dass die "Pille danach" ein sehr starkes Medikament ist, das erhebliche Nebenwirkungen haben und mit anderen Medikamenten Wechselwirkungen haben kann. Der Bundesrat meint, dass es aus Sicherheitsgründen notwendig ist, dass vor der Einnahme ein Beratungsgespräch mit einer Medizinalperson (also einem Arzt oder einer Apothekerin) stattfindet. Dieses Gespräch soll keine Hürde sein, sondern die Frauen vor allem darüber informieren, was sie bei schweren Nebenwirkungen oder Komplikationen tun sollen und sicherstellen, dass das bestgeeignete Notfallverhütungsmittel abgegeben wird.

Der Bundesrat weist darauf hin, dass dieses Medikament in einigen Ländern wie Schweden, den Niederlanden und Norwegen frei verkäuflich oder in leicht zugänglichen Verkaufsstellen erhältlich ist. International gibt es in den letzten Jahren mehrere Empfehlungen, die für den freien Verkauf der "Pille danach" plädieren.

Pro-Argumente

  • Eine freie Abgabe ab 18 Jahren stärkt die Selbstbestimmung und gesundheitliche Autonomie der erwachsenen Frauen.
  • Eine freie Abgabe reduziert soziale Hemmschwellen und unnötige Barrieren.
  • Es gibt mehrere internationale Empfehlungen, die den niederschwelligen «over the counter» Verkauf fordern.

Kontra-Argumente

  • Notfallverhütungsmittel sind hochwirksame Arzneimittel, die erhebliche Nebenwirkungen haben können. Deshalb braucht es eine Beratung.
  • Apotheken bieten auch an Wochenenden und Feiertagen einen Notfalldienst an und garantieren damit die Versorgung.
  • Die aktuelle Regelung stellt jedoch die Patientinnensicherheit in den Mittelpunkt.

Diese Abstimmung basiert auf der Motion 24.4238 (parlament.ch) und wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz umformuliert.

Abstimmungsfrage: Sollen Notfallverhütungsmittel («Pille danach») frei verkauft werden können?

Argumente

Pro

  • Ja, Notfallverhütungsmittel («Pille danach») soll frei verkauft werden können (ohne Beratung/Aufsicht).

Abstimmen nach Anmeldung

Kontra

  • Nein, für Notfallverhütungsmittel soll es weiterhin ein Beratungsgespräch in der Apotheke benötigen.

Abstimmen nach Anmeldung

Verhältnis Pro–Kontra-Stimmen

Geschlechterverhältnis

Altersverhältnis

Vox Natio ist auch als App verfügbar!