Lokalen Geschäften erlauben, sonntags zu öffnen
Abstimmungsfrage
Soll das Arbeitsrecht geändert werden, um das Öffnen von lokalen Geschäften am Sonntag zu erlauben?
Heutzutage ist es völlig normal, dass eine gewisse Anzahl an Geschäften auch sonntags geöffnet hat und dass die Konsumenten an Bahnhöfen, Flughäfen, Tankstellen und in touristischen Gebieten ohne Probleme einkaufen können. Stadtbewohner:innen sind mittlerweile daran gewöhnt, dass sie sich an sieben Tagen in der Woche mit dem Nötigsten versorgen können. In Vororten ohne diese Infrastruktur und in ländlichen Regionen fehlt es jedoch an einer Reihe von Dienstleistungen, die in unserer Zeit unverzichtbar geworden sind. In vielen Dörfern können grundlegende Dienstleistungen, wie zum Beispiel das Geldabheben, nur im einzigen Dorfladen genutzt werden. Diese Ungleichbehandlung soll behoben werden, indem lokale Geschäfte auch am Sonntag öffnen dürfen. Das Arbeitsrecht soll so geändert werden, dass lokale Geschäfte im ganzen Land sonntags öffnen dürfen. Es wird Aufgabe der Gesetzgebung sein, den Begriff des lokalen Geschäfts zu definieren, sodass Supermärkte und Geschäfte ohne entsprechendes Sortiment davon ausgeschlossen sind. Ausserdem bleiben die Gewerbepolizei und die Ladenöffnungszeiten weiterhin in der Kompetenz der Kantone.
Der Bundesrat lehnt den Vorstoss ab, weil bereits viele Unternehmen von den Sonderregelungen profitieren, Mitarbeiter an Sonntagen zu beschäftigen. Für Gastbetriebe, Bäckereien, Konditoreien und Confiserien sowie Kioske gelten Sonderregelungen. Auch Familienbetriebe können ihre Mitarbeiter am Sonntag beschäftigen, sofern diese zur Familie des Arbeitgebers gehören. Hinzu kommen die für Tourismusgebiete vorgesehenen Ausnahmen, die hauptsächlich in nicht städtischen Gebieten angewendet werden.
Pro-Argumente
- Technische und gesellschaftliche Entwicklungen haben dazu geführt, dass die Sonntagsarbeit weitgehend akzeptiert ist.
- Es ist nicht zu rechtfertigen, dass Dorfbewohnerinnen und Dorfbewohner sonntags nicht einkaufen können, nur weil es in ihrer Nähe keinen Tankstellenshop oder Bahnhof gibt.
- Personen mit eingeschränkter Mobilität sind besonders von dieser Ungleichbehandlung betroffen.
Kontra-Argumente
- Eine zusätzliche Lockerung würde dem allgemeinen Grundsatz des Sonntagsarbeitsverbots zuwiderlaufen.
- In vielen Kantonen wurden die Sonntagsöffnungszeiten abgelehnt, weshalb nicht mittels nationaler Regelung der Föderalismus übergangen werden soll.
- Es gibt bereits viele Sonderregelungen, welche die Bedürfnisse in ländlichen Gebieten abdeckt.
Diese Abstimmung basiert auf der Motion 22.4331 (parlament.ch) und wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz umformuliert.
Abstimmungsfrage: Soll das Arbeitsrecht geändert werden, um das Öffnen von lokalen Geschäften am Sonntag zu erlauben?
Argumente
Pro
-
Ja, das Arbeitsgesetz soll angepasst werden, sodass lokale Geschäfte am Sonntag öffnen dürfen.
Kontra
-
Nein, das bisherige Arbeitsgesetz mit den Sonderregelungen soll beibehalten werden.