Nationale Tierschutzbeauftragte
Abstimmungsfrage
Soll der Bundesrat eine:n nationale:n Tierschutzbeauftragte:n ernennen?
Das Tierschutzgesetz verlangt von den Kantonen, eine Fachstelle unter der Verantwortung der Kantonstierärztin oder des Kantonstierarztes einzurichten, um sicherzustellen, dass das Tierschutzgesetz eingehalten wird. Fälle von Tierquälerei in den Kantonen Thurgau, Aargau und Wallis zeigen jedoch, dass die kantonalen Veterinärdienste Unterstützung brauchen, um das Tierschutzrecht durchzusetzen. Die Aufgaben dieser Dienste sind vielfältig, und die Behörden haben Schwierigkeiten, die Tierschutzbestimmungen in ihren oft grossen Gebieten einheitlich und wirksam zu kontrollieren.
Um das Tierwohl national besser zu überwachen, wird eine:n nationale:n Tierschutzbeauftragte:n gefordert. Diese Person soll Verstösse gegen das Tierschutzrecht erkennen, sie den kantonalen Veterinärdiensten melden und eine erste Einschätzung der Situation vornehmen. Das Ziel ist nicht, das bestehende Gesetz zu verschärfen, sondern sicherzustellen, dass die gesetzlichen Anforderungen zur Haltung und zum Umgang mit Tieren eingehalten werden, indem die Behörden entlastet werden.
Diese Funktion gibt es im Kanton St. Gallen schon seit Jahren und sie hat sich bewährt. Auch andere Kantone haben bereits vorgesehen, dass Bezirkstierärzte oder Fachpersonen durch die Veterinärämter zum Vollzug des Tierschutzgesetzes hinzugezogen werden können. Jeder Kanton kann selbst entscheiden, welche Organisationsform für seine Gegebenheiten und Bedürfnisse am besten geeignet ist, um das Tierschutzgesetz umzusetzen. Der Bundesrat sieht keinen Bedarf, in diese Autonomie der Kantone einzugreifen und ihnen zusätzliche Vorgaben zu machen.
Diese Abstimmung basiert auf dem Postulat 24.4344 (parlament.ch) und wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz umformuliert.
Pro-Argumente
- Die Funktion unterstützt die kantonalen Veterinärämter, um den Tierschutz sicherzustellen.
- Eine Beobachtung von Tierquälerei könnte dem nationalen Tierschutzbeauftragen einfacher gemeldet werden.
- Die Stelle trägt massgeblich zur Förderung des Tierschutzes bei.
Kontra-Argumente
- Das Tierschutzgesetz gibt den Kantonen bereits heute die Möglichkeit, Dritte zum Vollzug des Tierschutzgesetzes beizuziehen.
- Es liegt in der Autonomie der Kantone, darüber zu entscheiden, wie sie die Tierschutzgesetzgebung vollziehen.
- Die Einrichtung einer nationalen Tierschutzbeauftragtenstelle könnte zusätzliche Kosten und Bürokratie verursachen.
Abstimmungsfrage: Soll der Bundesrat eine:n nationale:n Tierschutzbeauftragte:n ernennen?
Argumente
Kontra
-
Nein, der Tierschutz soll weiterhin in der Kompetenz der Kantone gehandhabt werden.