Stalking als Strafbestand
Abstimmungsfrage
Soll Stalking als Strafbestand ins Strafgesetzbuch aufgenommen werden?
Das englische Wort «Stalking» (Deutsch: Nachstellung) bedeutet das hartnäckige Verfolgen, Belästigen oder Bedrohen einer Person, wodurch diese in ihrer Freiheit der individuellen Lebensgestaltung eingeschränkt wird. Diese massive Einschränkung kann zu psychischen, sozialen und wirtschaftlichen Schäden führen. Deshalb soll im Strafgesetzbuch (StGB) ein eigenständiger Tatbestand der Nachstellung eingeführt werden.
Der Bundesrat anerkennt dieses Bedürfnis. In seiner Stellungnahme warnt er jedoch vor zu hohen Erwartungen an den neuen Tatbestand. Weil einzelne Handlungen für sich allein strafrechtlich unproblematisch sein können, bleibt es auch mit einem eigenständigen Tatbestand schwierig zu beurteilen, ab wann das Opfer in strafbarer Weise in seiner Freiheit zur Lebensgestaltung eingeschränkt wird. Zudem weist der Bundesrat auf einen möglichen Mehraufwand und höhere Kosten für die Strafverfolgung hin.
Die Mehrheit des Nationalrates möchte bei Nachstellungen in Paarbeziehungen eine Strafverfolgung «von Amtes wegen». Er argumentiert, dass Stalking oft mit häuslicher Gewalt zusammenhängt und bei einfacher Körperverletzung die gleiche Regelung gilt. Opfer würden häufig unter Druck gesetzt und erstatten keine Anzeige. Im Gegensatz dazu möchte der Ständerat, dass Stalking nur auf Antrag des Opfers hin strafrechtlich verfolgt wird. Die gleiche Haltung vertritt auch der Bundesrat. Es solle nicht gegen den Willen eines Opfers ein Verfahren eingeleitet werden, argumentiert die Landesregierung.
Diese Abstimmung basiert auf der parlamentarischen Initiative 19.433 (parlament.ch) und wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz umformuliert.
Pro-Argumente
- Heute ist Stalking nicht explizit als Tatbestand im Strafgesetzbuch erwähnt, nur indirekt kann dagegen vorgegangen werden. Es braucht einen eingeständigen Tatbestand im Gesetz.
- Für einen besseren Schutz der Opfer soll Stalking unter Strafe gestellt werden.
- Mit der zunehmenden Bedeutung der sozialen Medien haben Fälle von Online-Belästigung stark zugenommen.
Kontra-Argumente
- Bereits heute gibt es sowohl strafrechtliche als auch zivilrechtliche Möglichkeiten, um gegen die einzelnen Verhaltensweisen vorzugehen. Es braucht kein neues Gesetz.
- Eine zu tiefe Schwelle der Strafbarkeit kann dazu führen, dass jedes unangenehme Verhalten als Stalking klassifiziert und verfolgt wird.
- Die Definition von Stalking ist und bleibt offen, denn Einzelhandlungen sind oft nicht strafbar.
Abstimmungsfrage: Soll Stalking als Strafbestand ins Strafgesetzbuch aufgenommen werden?
Argumente
Pro
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Ja, Stalking soll als Strafbestand aufgenommen werden, sowohl auf Antrag des Opfers aber auch «von Amtes wegen», wenn die Personen ein Paar sind/waren.
-
Ja, Stalking soll als Strafbestand aufgenommen werden, aber nur auf Antrag des Opfers.