Wiedereinführung der Gewissensprüfung für Zivildienst
Abstimmungsfrage
Soll die Gewissensprüfung als Voraussetzung für die Zulassung zum Zivildienst wieder eingeführt werden?
Im Jahr 2008 wurde in der Schweiz die Gewissensprüfung als Voraussetzung für die Zulassung zum Zivildienst abgeschafft. Diese Entscheidung führte zu einem erheblichen Anstieg der Zivildienstgesuche, die sich von jährlich rund 1'300 auf 6'754 im Jahr 2023 vervielfachten. Von diesen 6'754 Zulassungen reichten 3'769 Personen (55%) ihr Gesuch vor der Rekrutenschule (RS) ein. Weitere 786 Personen (12%) stellten ihren Antrag nach Beginn der RS und 2'199 Personen (33%) nach bestandener RS.
Während die Zahl der Abgänge aus medizinischen und anderen Gründen stabil geblieben ist, hat sich der Anteil derjenigen, die zum Zivildienst wechseln, auf über 60% erhöht. Diese vorzeitigen Abgänge führen dazu, dass sich der Anteil der Militärdienstleistenden eines Jahrgangs von ursprünglich 70% bei der Rekrutierung stetig auf 35% im Alter von 30 Jahren reduziert. Infolge dieser Abgänge können die Bestände der Armee ab dem Jahr 2030 mit dem aktuellen Modell nicht mehr gewährleistet werden, was die Einsatzfähigkeit der Armee und damit die Sicherheit des Landes erheblich gefährdet.
Der Bundesrat teilt die Einschätzung, dass die Anzahl der Zivildienstzulassungen, insbesondere die Anzahl der Gesuche von Armeeangehörigen mit bestandener Rekrutenschule, problematisch ist und Handlungsbedarf besteht. Er hat die Wiedereinführung der Gewissensprüfung jedoch bereits mehrfach geprüft und die fraglichen Wirkungen sowie die Herausforderungen einer rechtskonformen Ausgestaltung in einem Bericht von 2022 erläutert.
Um die Anzahl der Fälle zu reduzieren und maximal 4'000 Gesuche zu erreichen, werden ab dem 1. Januar 2026 folgende Massnahmen umgesetzt:
- Einführung einer Mindestanzahl von 150 Diensttagen.
- Der Faktor 1.5 gilt auch für Unteroffiziere und Offiziere.
- Keine Einsätze, die ein Human-, Zahn- oder Veterinärmedizinstudium erfordern.
- Keine Zulassung von Angehörigen der Armee mit 0 Restdiensttagen.
- Jährliche Einsatzpflicht ab Zulassung.
- Verpflichtung, den langen Einsatz spätestens im Kalenderjahr nach der rechtskräftigen Zulassung abzuschliessen, wenn das Gesuch während der RS gestellt wird.
Diese Abstimmung basiert auf dem Postulat 25.3010 (parlament.ch) und wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz umformuliert.
Pro-Argumente
- Die heutige Regelung ist eine erhebliche Schwächung der allgemeinen Wehrpflicht und beeinträchtigt die Armee nachhaltig.
- Die heutige Regelung zeigt die Unsinnigkeit, weil knapp ein Drittel der Dienstpflichtigen einen erheblichen Teil der Militärdienstpflicht geleistet hat, bevor ein Gewissenskonflikt geltend gemacht wird.
Kontra-Argumente
- Die Wiedereinführung der Gewissensprüfung hätte gemäss Bundesrat kaum Wirkung und wäre schwierig umzusetzen.
- Die beschlossenen Massnahmen reduzieren die Gesuche auf ein vertretbares Niveau.
Abstimmungsfrage: Soll die Gewissensprüfung als Voraussetzung für die Zulassung zum Zivildienst wieder eingeführt werden?
Argumente
Pro
-
Ja, die Gewissensprüfung soll als Voraussetzung für die Zulassung zum Zivildienst wieder eingeführt werden.
Kontra
-
Nein, es braucht weiterhin keine Gewissensprüfung als Voraussetzung für die Zulassung zum Zivildienst.