Schutzkonzepte zur Prävention von Kinder-Missbrauch

Abstimmungsfrage

Sollen Organisationen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, gesetzlich verpflichtet werden, Schutzkonzepte zur Prävention von sexuellem, physischem und psychischem Missbrauch einzuführen?

Die Schweiz hat sich mit der Annahme der UNO-Kinderrechtskonvention verpflichtet, die Rechte und den Schutz von Kindern zu gewährleisten. Doch leider gibt es immer wieder Berichte über sexualisierte, physische und psychische Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen. Besonders erschütternd sind die Enthüllungen über Missbrauch in der Kirche und in verschiedenen Sportvereinen, wie im Leistungssport oder in Ballettschulen. Aus diesem Grund kommt die Forderung nach wirksamen Schutzkonzepten auf. Es soll sichergestellt werden, dass Institutionen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, sichere Orte sind. Dies erfordert präzise und professionell ausgerichtete Massnahmen in den Bereichen Prävention, Wissen, Risiko, Personal, Meldung und Krisenmanagement. 

In der Schweiz sind die Kantone für das Kirchen- und Schulwesen zuständig, während der Bund Vereinen Vorgaben zur Missbrauchsprävention machen kann, wenn er sie finanziell unterstützt. Das bedeutet, dass Sportorganisationen nur dann Finanzhilfen erhalten, wenn sie aktiv Massnahmen gegen Missstände und zur Umsetzung der Ethik-Charta des Schweizer Sports ergreifen. Auch der Bundesrat erkennt die Dringlichkeit, dass alle betroffenen Akteure ihre Verantwortung wahrnehmen und effektive Massnahmen zur Missbrauchsprävention implementieren. Dennoch beantragt der Bundesrat aufgrund seiner beschränkten verfassungsmässigen Befugnisse die Ablehnung zusätzlicher Massnahmen.

Diese Abstimmung basiert auf der Motion 23.4191 (parlament.ch) und wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz umformuliert.

Pro-Argumente

  • Die Vorgaben der UNO-Kinderrechtskonvention müssen mit strikteren Massnahmen umgesetzt werden.
  • Die heutige Regelung reicht nicht, denn es kommt immer wieder zu Missbrauchs-Vorfällen in Vereinen und anderen Institutionen.
  • Wirksame Schutzkonzepte verringern das Risiko eines Missbrauchs und nehmen die Organisationen in die Pflicht.

Kontra-Argumente

  • Für den Schutz der Jugendlichen sind die Kantone zuständig.
  • Der Bund investiert schon sehr viel Geld und Ressourcen in die Prävention und in die Entwicklung von Schutzkonzepten.
  • Anstelle eines Gesetzesartikels fordert der Bund diese Schutzkonzepte bereits heute über das Subventionsrecht ein.

Abstimmungsfrage: Sollen Organisationen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, gesetzlich verpflichtet werden, Schutzkonzepte zur Prävention von sexuellem, physischem und psychischem Missbrauch einzuführen?

Argumente

Pro

  • Ja, Organisationen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, sollen gesetzlich verpflichtet werden, Schutzkonzepte zur Prävention von sexuellem, physischem und psychischem Missbrauch einzuführen.

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Kontra

  • Nein, es braucht keinen Gesetzesartikel, sondern die bisherige Prävention soll fortgeführt werden.

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