Laden von Elektroautos im Mietverhältnis und Stockwerkeigentum
Abstimmungsfrage
Soll der Zugang zu Ladeinfrastrukturen für Elektroautos auch im Mietverhältnis und im Stockwerkeigentum sichergestellt werden müssen?
Aktuell erleben wir eine rasante Entwicklung im Bereich der Elektromobilität. Diese Entwicklung hilft der Reduktion des CO2 und somit der Erreichung der Klimaziele. Immer mehr Autohersteller setzen zukünftig ausschliesslich auf Elektrofahrzeuge. Der Anteil der am Stromnetz aufladbaren Fahrzeuge steigt stetig an, und Elektroautos sind mittlerweile in allen Fahrzeugkategorien verfügbar, wodurch sie alle Kundensegmente erreichen können.
Diese Elektrifizierung der Mobilität bringt auch für die Schweiz einige Herausforderungen mit sich. Elektroautos sollten während ihrer Standzeiten mit Ladeinfrastrukturen verbunden sein. Dadurch wird eine Steuerung und Abstimmung der Ladevorgänge mit geringer Leistung ermöglicht. Besonders wichtig ist hierbei die Verbindung zwischen Auto und Netz, die hauptsächlich über Heimladestationen zu Hause erfolgt. Doch gerade Bewohner von Mehrparteiengebäuden stossen häufig auf Schwierigkeiten, da ihnen der Zugang zu einer Ladeinfrastruktur oft verweigert wird. Im Mietrecht und im Stockwerkeigentümerrecht ist der Einbau von Ladestationen derzeit nicht explizit geregelt.
Ein Rechtsanspruch auf die Installation oder Duldung von Ladeinfrastruktur wäre sowohl für Mietende im Obligationenrecht (OR; SR 220) als auch für Stockwerkeigentümerinnen und -eigentümer im Zivilgesetzbuch (ZGB; SR 210) zu verankern. Allerdings dienen das OR und das ZGB primär der Regelung privatrechtlicher Verhältnisse und nicht der Umsetzung allgemeingesellschaftlicher Ziele. Weitere Möglichkeiten zur gesetzlichen Verankerung bieten das Stromversorgungs- oder das Energiegesetz.
Die Duldung von Ladestationen in Einstellhallen ist eine gleiche Forderung wie das bereits allseits akzeptierte Duldungsrecht für den Internetsanschluss bis in die Wohnungen und Geschäftsliegenschaften.
Der Bundesrat verfolgt ebenfalls das Ziel, die Elektromobilität zu fördern, indem mehr Ladestationen für Elektrofahrzeuge bereitgestellt und der Zugang dazu erleichtert wird. Er schlägt jedoch keine Anpassung der bestehenden Gesetze vor, sondern möchte Ladeinfrastrukturen in Betrieben mit mehreren Arbeitsplätzen und auf öffentlichen Parkplätzen unterstützen. Die Kernforderung der entsprechenden Motion, die einem Rechtsanspruch auf eine Ladestation gleichkommt, wird vom Bundesrat abgelehnt.
Aufgrund einer Direktive der EU ist das Recht auf Laden in diversen europäischen Ländern bereits seit Jahren bekannt.
Diese Abstimmung basiert auf der Motion 23.3936 (parlament.ch) und wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz umformuliert. Weitere Informationen unter Home of Swiss eMobility
Pro-Argumente
- Langsamladestationen zu Hause sind effizient und minimieren die Netzausbau-, Energie- und Mobilitätskosten der Nutzer:innen.
- Aufgrund der tiefen Eigentumsquote braucht es Rahmenbedingungen für den Zugang zu Ladestationen.
- Auch der Internetanschluss ist im Haus zu gewährleisten, deshalb soll auch die Ladestation akzeptiert werden.
Kontra-Argumente
- Ein Rechtsanspruch ist fraglich, weil er in die Eigentumsrechte und Vertragsfreiheit eingreift.
- Kantone können die Bauvorschriften anpassen, sodass in Zukunft in Neubauten mehr Ladestationen am Wohnort und am Arbeitsplatz geschaffen werden.
- Der Bund bevorzugt die Förderung der Ladestationen mittels Leitfäden.
Weitere Fakten
Im Mai 2025 gab es in der Schweiz 7’442 öffentlich zugängliche Ladestandorte für die Elektromobilität. Das entspricht knapp einer Verdreifachung gegenüber November 2020 (2’484). Quelle: Bundesamt für Energie, Kennzahlen Neuwagen und Ladeinfrastruktur.
Diese Informationen werden zur Verfügung gestellt von www.facts4future.ch, der unabhängigen Plattform für die Kommunikation von öffentlichen Fakten.
Abstimmungsfrage: Soll der Zugang zu Ladeinfrastrukturen für Elektroautos auch im Mietverhältnis und im Stockwerkeigentum sichergestellt werden müssen?
Argumente
Pro
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Ja, die Gesetze (OR, ZGB) sollen angepasst werden, damit der Zugang zu Ladeinfrastrukturen für Elektroautos auch im Mietverhältnis und im Stockwerkeigentum sichergestellt werden kann.
Kontra
-
Nein, es sollen keine Gesetze angepasst werden, aber die Kantone sollen die Bauvorschriften anpassen, damit mehr Ladestationen am Wohnort und Arbeitsplatz geschaffen werden.
-
Nein, der Bau von Ladestationen soll weiterhin nur mit kantonalen Förderprogrammen und Leitfäden erleichtert werden.