Zulassungserleichterung für Ausländer:innen mit Schweizer Hochschulabschluss

Abstimmungsfrage

Soll die Schweiz ausländischen Hochschulabsolventen aus Drittstaaten eine erleichterte Arbeitsmarkt-Zulassung gewähren?

Bereits im Jahr 2010 wurde erkannt, dass ausländische Hochschulabsolventen eine bedeutende Rolle für den Schweizer Arbeitsmarkt spielen. Es erschien daher nicht sinnvoll, ihre Ausbildung zu finanzieren, ohne dass der Arbeitsmarkt in der Schweiz anschliessend von ihrem Fachwissen profitieren kann. Aus diesem Grund beschloss der Bundesrat im Jahr 2022, dass Personen aus Drittstaaten, die einen Masterabschluss oder ein Doktorat in einem Bereich mit Fachkräftemangel erlangen, in der Schweiz bleiben und hier arbeiten dürfen. Ziel ist es, zu verhindern, dass die hier ausgebildeten, hochqualifizierten Spezialisten das Land verlassen müssen, weil sie aufgrund erschöpfter Kontingente nach ihrem Abschluss keine Anstellung finden können. Dies bedeutet, dass eine Ausnahme bei den Kontingenten für Arbeitskräfte aus Ländern ausserhalb der Europäischen Union und der EFTA gemacht wird. Diese Regelung betrifft eine zahlenmässig begrenzte Gruppe von jährlich geschätzten 400 bis 500 Personen.

Allerdings zeigt sich, dass die Höchstzahl der zulässigen Aufenthaltsbewilligungen Jahr für Jahr nicht ausgeschöpft wird, weshalb eigentlich keine Ausnahme notwendig ist. Drittstaatenangehörige mit einem Schweizer Hochschulabschluss können bereits jetzt erleichtert zugelassen werden. Für diese Personengruppe entfällt insbesondere der Inländervorrang, wenn ihre Erwerbstätigkeit von hohem wissenschaftlichem oder wirtschaftlichem Interesse ist.

Jährlich schliessen in der Schweiz etwa 1700 Masterabsolventen und Doktoranden aus Drittstaaten ihre universitäre Ausbildung ab. Ungefähr 1000 von ihnen kommen aus den MINT-Fächern (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik) oder der Medizin, Disziplinen, in denen in der Schweiz ein ausgewiesener Fachkräftemangel herrscht. Bislang hat das Staatssekretariat für Migration im Rahmen dieses Zustimmungsverfahrens keine Bewilligungen für Hochschulabsolventen aus Drittstaaten aufgrund fehlender Kontingente verweigert.

Diese Abstimmung basiert auf der Motion 17.3067 (parlament.ch) und wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz umformuliert.

Pro-Argumente

  • Die neue Zulassungserleichterung entspricht den Interessen des Wirtschaftsstandorts Schweiz, indem gut ausgebildete Ausländer:innen behalten werden können.
  • Mit der Zulassungserleichterung kann der Fachkräftemangel in wirtschaftlich und wissenschaftlich wichtigen Bereichen minimiert werden.
  • Es geht um Menschen mit Schweizer Ausbildung, die in der Regel bereits gut in die Schweizer Gesellschaft integriert sind.

Kontra-Argumente

  • Der Bundesrat hatte die Kontingente für Fachkräfte aus Drittstaaten bereits erhöht, deshalb braucht es keine weitere Lockerung.
  • Es sollen keine weiteren Ausnahmen vom Kontingentsystem gemacht werden, damit die Zuwanderungskrise nicht weiter verschärft wird.
  • Die Gesetzeslockerung steht im Widerspruch zur Bundesverfassung, weil diese besage, dass die Zahl der Aufenthaltsbewilligungen durch jährliche Höchstzahlen und Kontingente begrenzt werde.

Weitere Fakten

Die Anzahl der Bildungsausländer an universitären Hochschulen ist seit 2001 deutlich gestiegen: von 14’884 auf 49’421 Studierende – ein Wachstum von rund 232 %. Auch ihr Anteil an der Gesamtstudierendenzahl hat sich markant erhöht: Während im Studienjahr 2001/02 noch 14,9 % der Studenten Bildungsausländer waren, lag dieser Anteil 2024/25 bereits bei 28,7 %. Als Bildungsausländer gelten Personen mit ausl. Staatsangehörigkeit, die im Ausland wohnhaft waren, als sie ihren Hochschulzulassungsausweis erwarben. Quelle: Bundesamt für Statistik, Studierende und Abschlüsse an Hochschulen.

Diese Informationen werden zur Verfügung gestellt von www.facts4future.ch, der unabhängigen Plattform für die Kommunikation von öffentlichen Fakten.

Abstimmungsfrage: Soll die Schweiz ausländischen Hochschulabsolventen aus Drittstaaten eine erleichterte Arbeitsmarkt-Zulassung gewähren?

Argumente

Pro

  • Ja, ausländische Hochschulabsolventen aus Drittstaaten sollen eine erleichterte Zulassung zum Schweizer Arbeitsmarkt erhalten.

Abstimmen nach Anmeldung

Kontra

  • Nein, die Kontingente für Fachkräfte aus Drittstaaten sollen ohne diese Ausnahme beibehalten werden.

Abstimmen nach Anmeldung

Verhältnis Pro–Kontra-Stimmen

Geschlechterverhältnis

Altersverhältnis

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