Landessprache in Moscheen
Abstimmungsfrage
Soll in Schweizer Moscheen in einer Landessprache gepredigt werden müssen?
In der Schweiz wird in vielen Moscheen auf Türkisch oder Arabisch gepredigt. Dies stellt für den Nachrichtendienst des Bundes (NDB) eine Herausforderung dar, da Predigten in diesen Sprachen nur schwer und mit grossem Aufwand analysiert werden können, beispielsweise durch den Einsatz von Dolmetschern. Dies macht es schwierig, allfällige Inhalte, die sozialen Unfrieden stiften oder Hass verbreiten, zu erkennen. Daher gibt es Forderungen, dass in Schweizer Moscheen in einer der Landessprachen gepredigt werden sollte. Falls dies nicht möglich ist, könnte zumindest erwartet werden, dass Predigten auf Englisch gehalten werden, der "internationalen Sprache".
Laut dem Bericht "Sicherheit Schweiz 2018" des NDB finden Kontakte zu extremistischen Islamisten zunehmend ausserhalb von Moscheen statt. Jugendliche vernetzen sich immer öfter im Internet mit extremistischen Islamisten, die oft keine Imame sind. Aus diesem Grund wären sprachliche Vorgaben für Predigten in Moscheen vermutlich nicht effektiv, um das Risiko der Radikalisierung zu reduzieren.
Der Bundesrat ist der Meinung, dass die Risiken, die von extremistischen islamistischen Predigern ausgehen, im Rahmen der bestehenden Rechtsordnung bekämpft werden können. Eine starke Einschränkung der Grundrechte, wie die Verpflichtung zur Nutzung einer Landessprache, ist aus Sicht des Bundesrates weder notwendig noch sinnvoll. Der Bundesrat betont, dass muslimische Gemeinschaften und Imame nicht diskriminiert oder unter Generalverdacht gestellt werden dürfen. Grundrechte wie die Sprachenfreiheit gelten für Muslime genauso wie für Angehörige anderer Religionsgemeinschaften. Auch christliche Predigten werden in anderen Sprachen abgehalten, zum Beispiel auf Spanisch, Portugiesisch, Serbisch oder Latein.
Einzelne Nachbarländer haben unterschiedliche Regelungen geschaffen. Zu Beginn des Jahres 2024 hat Frankreich ein neues Gesetz gegen ausländische Einflussnahme durch die Entsendung von Imamen erlassen. Dieses Gesetz verlangt von Imamen, die in Frankreich tätig sind, dass sie ihre Qualifikationen und ihr Wissen über die französische Gesellschaft nachweisen. Eine Pflicht, dass Imame nur in der Landessprache predigen, ist in dieser Regelung jedoch nicht enthalten. Österreich hingegen hat unter anderem beschlossen, dass die Finanzierung von islamischen Gebetsstätten durch das Ausland verboten ist und dass Imame in der Landessprache predigen müssen.
Diese Abstimmung basiert auf der Motion 24.3176 (parlament.ch) und wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz umformuliert.
Pro-Argumente
- Predigten in einer Landessprache ermöglichen eine bessere Überprüfung des Inhalts und helfen, extremistische Botschaften frühzeitig zu erkennen und zu verhindern.
- Der Mangel an qualifizierten Übersetzer:innen erschwert die effektive Analyse von Predigten in Fremdsprachen, was die Präventionsarbeit beeinträchtigt.
- Andere Länder setzen zunehmend Regelungen für Predigten in Moscheen ein, um Extremismus zu verhindern.
Kontra-Argumente
- Das Schweizerische Zentrum für Islam und Gesellschaft (SZIG) teilte mit, dass immer mehr Imame in der Schweiz ihre Predigten bereits in einer Landessprache halten.
- Eine an die muslimische Religionszugehörigkeit anknüpfende Pflicht, in einer Landessprache zu predigen, wäre eine unzulässige Diskriminierung.
- Die Sprachenfreiheit soll für alle Religionsgemeinschaften gelten.
Abstimmungsfrage: Soll in Schweizer Moscheen in einer Landessprache gepredigt werden müssen?
Argumente
Pro
-
Ja, zwingend in einer Landessprache.
-
Ja, entweder Landessprache oder Englisch.
Kontra
-
Nein, es darf keine Einschränkung auf die Landessprachen in Schweizer Moscheen geben.
-
Alternativ-Lösung: Predigten müssen aufgezeichnet werden. Mittels KI-gestützter Transkription und Übersetzung kann die Predigt im Nachhinein auf staatskritischen Inhalt und Extremismus überprüft werden.