Reduzierung Pendlerabzug

Abstimmungsfrage

Soll der kantonale Pendlerabzug reduziert werden?

Seit Anfang 2016 gibt es bei der Bundessteuer eine neue Regelung, die besagt, dass man die Kosten für den Arbeitsweg nur noch bis zu einem Höchstbetrag von 3’000 Franken abziehen kann. Das gilt sowohl für Autofahrten als auch für Ausgaben im öffentlichen Verkehr. Die Kantone können selbst entscheiden, ob sie ebenfalls eine solche Begrenzung einführen wollen.

Im Kanton Zürich wollte der Regierungsrat, den Pendlerabzug bei der Staats- und Gemeindesteuer ähnlich wie bei der Bundessteuer regeln. Ursprünglich sollten die maximalen Abzüge von 4'460 CHF auf 3’000 Franken gesenkt werden. Ein Hauptgrund dafür war, dass der Kanton dadurch mehr Steuereinnahmen erhalten würde, weil weniger Steuerabzüge möglich wären. Zudem wurde argumentiert, dass der Pendlerabzug falsche Anreize setzt. Er würde lange Arbeitswege fördern, was wiederum schlecht für die Umwelt sei und hohe Infrastrukturkosten für Strassen und Bahnen verursache. Nach vielen Diskussionen im Parlament einigte man sich schliesslich auf eine Begrenzung von 5’000 Franken.

Im Kanton St. Gallen gab es im Jahr 2024 eine Volksabstimmung zugunsten eines Pendlerabzugs von 8’000 CHF. Damit wollte man die Menschen, die auf dem Land leben und dort keine guten öffentlichen Verkehrsanbindungen haben, steuerlich entlasten.

Die Pendlerabzüge in anderen Kantonen sind:

  • Aargau: 7'000 CHF
  • Basel-Landschaft: 3'000 CHF
  • Bern: 6'700 CHF
  • Genf: 500 CHF
  • Graubünden: 9'000 CHF

Diese Abstimmung basiert auf der Abstimmung im Kanton Zürich (www.zh.ch) Und der Interpellation 24.4478 (parlament.ch) und wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz umformuliert.

Pro-Argumente

  • Vom Pendlerabzug profitieren vor allem Autofahrer, weil öV-Abos günstiger sind. Um das Autofahren weniger attraktiv zu machen, soll der Abzug reduziert werden.
  • Mit der Reduktion gibt es mehr Steuereinnahmen, welche z.B. für den Ausbau des öV genutzt werden kann.
  • Eine Reduktion des Steuerabzugs würde das Pendeln weniger attraktiv machen. So gibt es weniger CO2, weniger Stau und weniger Infrastruktur-Kosten.

Kontra-Argumente

  • Abgelegene Regionen mit schlechtem öV-Anschluss haben höhere Pendler-Kosten. Diese Menschen sollen nicht benachteiligt werden.
  • Ein höherer Abzug verbessert die Mobilität der Bevölkerung, was die Arbeitsmarktattraktivität der Schweiz erhöht.
  • Der Abzug schafft soziale Gerechtigkeit, da er Menschen mit niedrigerem Einkommen, die oft nicht nahe bei ihrer Arbeit wohnen können, finanziell unterstützt.

Abstimmungsfrage: Soll der kantonale Pendlerabzug reduziert werden?

Argumente

Pro

  • Ja, der Pendlerabzug soll auf 1'000 CHF reduziert werden, in der Höhe eines regionalen öV-Abos.

  • Ja, der Pendlerabzug soll auf das nationale Niveau von 3'000 CHF reduziert werden, auch bei den kantonalen Steuern.

Abstimmen nach Anmeldung

Kontra

  • Nein, der Pendlerabzug soll kantonal frei wählbar bleiben.

  • Nein, der Pendlerabzug soll nicht reduziert, sondern erhöht werden, auf 6'000 CHF.

  • Nein, der Pendlerabzug soll nicht reduziert, sondern erhöht werden, auf 8'000 CHF.

Abstimmen nach Anmeldung

Verhältnis Pro–Kontra-Stimmen

Geschlechterverhältnis

Altersverhältnis

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