Verbot von geschlechtsangleichenden Operationen bei Minderjährigen
Abstimmungsfrage
Sollen geschlechtsangleichende Operationen bei Minderjährigen verboten werden?
Im Jahr 2022 haben sich in der Schweiz etwa 500 Menschen einer geschlechtsumwandelnden Operation unterzogen. Laut dem Bundesamt für Statistik wurden 2023 bei 253 jungen Menschen im Alter von 15 bis 24 Jahren geschlechtsangleichende Eingriffe durchgeführt. Diese Zahlen zeigen, dass immer mehr Personen den Wunsch haben, ihr Geschlecht an ihre Identität anzupassen. Gleichzeitig wächst jedoch die Zahl der Menschen, die mit ihrer Entscheidung unzufrieden sind und eine sogenannte «Detransition» anstreben. Diese Rückkehr zur ursprünglichen Geschlechtsidentität kann oft nicht vollständig vollzogen werden, da viele der durchgeführten Veränderungen irreversibel sind.
Die Art der Behandlung, sei es psychologische, medikamentöse oder chirurgische, hängt stark von den individuellen Bedürfnissen ab. Ärzt:innen sind verpflichtet, die Vor- und Nachteile einer Therapie gründlich abzuwägen. Ihr Handeln muss immer im besten Interesse der Patient:innen erfolgen, wobei deren Wohl im Mittelpunkt steht. Besonders bei minderjährigen Personen ist es wichtig, die Urteilsfähigkeit sorgfältig zu prüfen. Leider gibt es zurzeit keine klaren Richtlinien für die medizinisch-ethischen Aspekte, insbesondere wenn es um die Behandlung von Jugendlichen geht. In der Regel erfolgt die Behandlung in einem interdisziplinären Team, das die Situation aus medizinischer, psychologischer und ethischer Sicht betrachtet.
Angesichts der hohen Anzahl an Eingriffen wird zunehmend ein Verbot von geschlechtsangleichenden Operationen bei Minderjährigen gefordert. Dieses Verbot soll die jungen Menschen vor überstürzten Entscheidungen schützen, die nicht mehr rückgängig gemacht werden können. Darüber hinaus wird gefordert, dass der psychotherapeutischen Behandlung von Personen mit «Genderdysphorie» mehr Bedeutung beigemessen wird.
Der Bundesrat hat ebenfalls erkannt, dass immer mehr Menschen mit Geschlechtsdysphorie eine Behandlung suchen. Er ist der Meinung, dass der Anstieg nicht auf eine «Geschlechterideologie» zurückzuführen ist, sondern auf die zunehmende Akzeptanz der Vielfalt von Geschlechtsidentitäten in der Gesellschaft. Anstatt ein politisches Verbot zu erlassen, verweist der Bundesrat auf die Zentrale Ethikkommission der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW), die derzeit an Richtlinien arbeitet.
Diese Abstimmung basiert auf der Motion 23.4476 (parlament.ch) und wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz umformuliert.
Pro-Argumente
- Die geschlechtsangleichenden Operationen sind irreversibel, deshalb sollen sie bei Minderjährigen verboten werden.
- Immer mehr Menschen bereuen die Transition, was aufzeigt, dass man Operationen zurückhaltender vornehmen sollte.
- Bei Minderjährigen mit Wunsch nach Transition sollen psychotherapeutische Behandlungen im Fokus stehen.
Kontra-Argumente
- Geschlechtsangleichende Operationen werden heute sehr umfassend abgeklärt und von verschiedenen Ärzten beurteilt.
- Ein politisches Verbot ist nicht sinnvoll, denn die medizinischen Fachpersonen können Einzelfälle im Sinne der Patient:in besser beurteilen.
- Es werden Richtlinien für geschlechtsangleichende Operationen im Umgang mit Minderjährigen erarbeitet, welche international abgestützt sind.
Abstimmungsfrage: Sollen geschlechtsangleichende Operationen bei Minderjährigen verboten werden?
Argumente
Pro
-
Ja, geschlechtsangleichende Operationen bei Minderjährigen sollen verboten werden.
Kontra
-
Nein, geschlechtsangleichende Operationen bei Minderjährigen sollen nicht verboten werden.
-
Kein Verbot, aber bis die Richtlinien der Ethikkommission verbindlich sind, soll es ein Moratorium geben.