Rechtsabbiegen bei Rotlicht
Abstimmungsfrage
Soll im Strassenverkehrsgesetz erlaubt werden, dass man beim Rotlicht rechts abbiegen darf?
Aktuell wird über eine Anpassung des Strassenverkehrsgesetztes diskutiert, ob man bei Rot rechts abbiegen darf. Verboten wäre es nur, wenn es durch ein Schild ausdrücklich verboten ist oder es eine eigene Ampel für Rechtsabbieger gibt. Viele Länder haben diese Regel bereits: In Teilen der USA, Frankreich, Kanada, Thailand, Tschechien, Polen, Deutschland oder Italien ist rechts abbiegen bei Rot erlaubt. Auch in Basel gab es ein mehrjähriges Experiment, bei dem Velofahrende bei Rot rechts abbiegen durften. Die Auswertung zeigte, dass diese Regel dort weniger Unfälle verursachte und den Verkehrsfluss verbesserte.
Der Bundesrat sieht das aber anders. Er meint, dass diese Massnahme den Verkehrsflusses nur gering verbessern würde. Gleichzeitig würde die Gefahr für Kollisionen steigen, vor allem zwischen abbiegenden Motorfahrzeugen und geradlinig fahrenden Velofahrenden oder Fussgängerinnen und Fussgängern. Deshalb findet der Bundesrat, dass der Nutzen des Rechtsabbiegens bei Rot zu klein ist, um die Einbussen bei der Verkehrssicherheit zu rechtfertigen.
Diese Abstimmung basiert auf der Motion 17.3894 (parlament.ch) und wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz umformuliert.
Pro-Argumente
- Die Wartezeiten bei der Ampel werden verkürzt, der Verkehrsfluss verbessert.
- Viele Länder haben diese Regelung mit positiven Erfahrungen bereits eingeführt.
Kontra-Argumente
- Der Verkehrsfluss wird nur geringfügig verbessert, weil geradeaus fahrende Fahrzeuge die hinteren Fahrzeuge an der Ampel weiterhin blockieren.
- Wenn das Abbiegen bei Rot erlaubt würde, steigt die Gefahr für Kollisionen mit Velofahrern und Fussgängern.
Das Abstimmungsthema wurde von unserem Nutzer Marcel Weber vorgeschlagen, vielen Dank!
Abstimmungsfrage: Soll im Strassenverkehrsgesetz erlaubt werden, dass man beim Rotlicht rechts abbiegen darf?
Argumente
Pro
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Ja, Rechtsabbiegen bei Rotlicht soll generell (ohne Markierung) erlaubt werden, mit einigen wenigen Ausnahmen.
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Eingeschränktes Ja: Rechtsabbiegen bei Rotlicht soll bedingt erlaubt werden, d.h. bei einer separaten Markierung durch einen grünen Pfeil.
Kontra
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Nein, das Rechtsabbiegen bei einer roten Ampel soll weiterhin verboten bleiben.