Importverbot von tierquälerisch erzeugten Pelzprodukten
Abstimmungsfrage
Soll die Einfuhr tierquälerisch erzeugter Pelzprodukte verboten werden?
In die Schweiz gelangen jedes Jahr rund 350 Tonnen Pelz – entweder als ganze Felle oder bereits verarbeitet zu Kleidung und Accessoires. Über die Hälfte dieser Ware kommt aus China, wo die in der Schweiz geltenden Tierschutzstandards nicht beachtet werden. Um die Importmengen zu reduzieren und Konsument:innen bessere Entscheidungsgrundlagen zu geben, wurde 2013 die Pelzdeklarationsverordnung eingeführt. Trotz dieser Kennzeichnungspflicht – selbst wenn sie perfekt ausgestaltet und durchgesetzt wäre – lassen sich jedoch weiterhin Pelzprodukte importieren und verkaufen, die unter tierquälerischen Bedingungen entstanden sind.
Vor diesem Hintergrund drängt sich ein Importverbot für tierquälerisch erzeugte Pelzprodukte auf. Genau das verlangt die Initiative «Ja zum Importverbot für tierquälerisch erzeugte Pelzprodukte (Pelz-Initiative)»: Sie will die Einfuhr von Pelzen und Pelzartikeln untersagen, wenn deren Herstellungsmethoden in der Schweiz verboten sind. Abgesehen von der hierzulande erlaubten Jagd mit Schusswaffen stammen fast alle importierten Pelze aus Praktiken, die unser Recht als besonders grausam einstuft. Dazu gehören etwa Pelztierfarmen, wie sie in China sowie in Nord- und Osteuropa verbreitet sind, in denen Tiere isoliert in engen Drahtkäfigen gehalten werden, aber auch harte Fangmethoden wie Fallstricke, Schnappfallen oder Betäubungsfallen.
Der Bundesrat nimmt wahr, dass der Tierschutz bei importierten Pelzprodukten der Bevölkerung immer wichtiger wird. Mit der 2013 eingeführten Pelzdeklarationsverordnung hat er dieser Entwicklung Rechnung getragen und 2020 zusätzliche Verschärfungen beschlossen. Neu muss beispielsweise Echtpelz klar als solcher gekennzeichnet sein, damit er auf den ersten Blick von Kunstpelz unterscheidbar ist. Um dem Anliegen weiter Gewicht zu geben und den Schutz der Tiere zu stärken, stellt der Bundesrat der Pelz-Initiative zudem einen indirekten Gegenvorschlag gegenüber: Er schlägt vor, sowohl den Import als auch den Handel mit tierquälerisch erzeugten Pelzen im Tierschutzgesetz zu verbieten. Damit würde das Verbot gesetzlich verankert – allerdings nicht in der Verfassung.
Diese Abstimmung basiert auf der Pelzinitiative (pelz-initiative.ch), dem Bundesrats-Geschäft 25.059 (parlament.ch) und der Standesinitiative 23.320 (parlament.ch) und wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz umformuliert.
Pro-Argumente
- Die gängigen Formen der Pelzgewinnung widersprechen grundlegenden Wertvorstellungen der schweizerischen Bevölkerung.
- Die bestehende Deklarationspflicht kann nicht verhindern, dass tierquälerisch gewonnene Pelzwaren weiterhin eingeführt und verkauft werden.
Kontra-Argumente
- Mit der Deklarationspflicht können sich die Konsument:innen besser über die Produktion von Pelzprodukten informieren. Zudem wird die Deklarationspflicht ständig verbessert.
- Ein Importverbot von tierquälerisch erzeugten Pelzprodukten ist mit erheblichen Vollzugsproblemen konfrontiert, da international nicht definiert ist, was "tierquälerisch" bedeutet.
Abstimmungsfrage: Soll die Einfuhr tierquälerisch erzeugter Pelzprodukte verboten werden?
Argumente
Pro
-
Ja, die Einfuhr tierquälerisch erzeugter Pelzprodukte soll in der Verfassung verboten werden (Pelz-Initiative).
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Ja, die Einfuhr und der Handel mit tierquälerisch erzeugten Pelzen soll im Tierschutzgesetz verboten werden (indirekter Gegenvorschlag des Bundesrats)
Kontra
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Nein, es soll kein Einfuhr- oder Handels-Verbot für Pelzprodukte geben.