Bisherigen Wohnsitz bei Umzug ins Altersheim behalten
Abstimmungsfrage
Sollen Personen, die in ein Alters- oder Pflegeheim eintreten, ihren bisherigen Wohnsitz behalten dürfen?
Normalerweise meint man mit Wohnort und Wohnsitz dasselbe, was rechtlich jedoch nicht dem entspricht. Der Wohnort ist der Ort, an dem jemand tatsächlich lebt. Der Wohnsitz hingegen ist der rechtliche Lebensmittelpunkt, also der Ort, zu dem eine Person rechtlich gehört. In der Praxis tritt die Unterscheidung besonders dann auf, wenn Menschen in einem Heim, in betreutem Wohnen oder im Strafvollzug leben: Man wohnt an einem Ort, hat aber nicht zwingend dort den zivilrechtlichen Wohnsitz. Gemäss der Rechtsprechung gibt es für Alters- und Pflegeheime eine Ausnahme. Soll heissen, wer „freiwillig“ ins Alters- und Pflegeheim geht, verlegt seinen zivilrechtlichen Wohnsitz. Wer nicht „freiwillig“ in ein Alters- und Pflegeheim geht, behält seinen Wohnsitz.
Für die Betroffenen ist das mehr als eine juristische Frage: Viele wollen ihren alten Wohnsitz behalten, weil sie sich dort verwurzelt fühlen — Freunde, Heimatgemeinde, vielleicht ein Familiengrab. Ausserdem hat ein Wechsel des zivilrechtlichen Wohnsitzes erhebliche Folgen: Wer seinen Wohnsitz ins Heim verlegt, wird am neuen Ort steuerpflichtig. Gleichzeitig bleibt oft die frühere Wohnsitzgemeinde für die Restfinanzierung der Pflegekosten zuständig; bei den Ergänzungsleistungen treten ähnliche Probleme auf. So kann es passieren, dass jemand jahrzehntelang Steuern in einem Kanton bezahlt hat, dann ins Heim in einem anderen Kanton zieht und plötzlich dort Ergänzungsleistungen bezieht — das schafft finanzielle und administrative Verwerfungen.
Der Bundesrat betont, dass das eigentliche Problem meist steuerrechtlicher Natur ist. Nach der Rechtsprechung begründet ein Aufenthalt im Heim einen steuerlichen Wohnsitz, wenn sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen an den Ort des Heims verlagert hat und die Dauer des Aufenthalts unbestimmt erscheint. Die Motion will, vereinfacht gesagt, den Leuten erlauben, ihren alten Wohnsitz zu behalten — also eine Art Wahlrecht. Der Bundesrat warnt, dass ein solches Wahlrecht ein rein subjektives Kriterium einführen und Gestaltungsspielräume eröffnen würde, etwa um steuerliche Nachteile zu umgehen. Zudem würde ein solches Vorgehen das Konzept des zivilrechtlichen Wohnsitzes grundsätzlich in Frage stellen.
Diese Abstimmung basiert auf der Motion 23.4344 (parlament.ch) und wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz umformuliert.
Pro-Argumente
- In der Praxis führt die heutige Regelung zu zahlreichen Problemen, weil sich die Frage der «Freiwilligkeit» für den Einzug ins Altersheim nicht präzise beantworten lässt. Ein Wahlrecht würde diese Rechtsunsicherheit für Betroffene beseitigen.
- Viele Betroffene möchten trotz Umzug ins Altersheim mit der alten Gemeinde verbunden bleiben, oftmals auch wegen der Bestattungsfrage.
- Die Finanzierung von Pflegekosten und Ergänzungsleistungen bezahlt der neue Wohnsitz, die Steuern wurden in der Vergangenheit aber im alten Wohnort bezahlt. Dies ist aus finanziellen Gründen schwer akzeptierbar.
Kontra-Argumente
- Ein Wahlrecht des Wohnsitzes ist abzulehnen, weil es auf rein subjektiven Kriterien abstützen und der Gestaltungspielraum zu gross würde.
- Im Übrigen würde es das Konzept des zivilrechtlichen Wohnsitzes grundlegend in Frage stellen.
- Bei einem Wechsel des Wohnsitzes muss zwar die «alte» Gemeinde weiterhin gewisse Kosten tragen, aber sie hat auch jahrelang von Steuereinnahmen der Betroffenen profitiert. Deshalb ist diese Finanzierung akzeptierbar.
Abstimmungsfrage: Sollen Personen, die in ein Alters- oder Pflegeheim eintreten, ihren bisherigen Wohnsitz behalten dürfen?
Argumente
Pro
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Ja, Personen, die in ein Alters- oder Pflegeheim eintreten, sollen ihren Wohnsitz auf Wunsch behalten dürfen.
Kontra
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Nein, es soll ein Automatismus eingeführt werden, dass der Wohnsitz automatisch 6 Monate nach Einzug ins Altersheim wechselt.
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Nein, die aktuelle Regelung mit der Unterscheidung zwischen einem freiwilligen und nicht-freiwilligen Umzug ins Altersheim soll beibehalten werden.