Bettelverbot in der Schweiz
Abstimmungsfrage
Wollen Sie das Bettelverbot schweizweit einführen?
In vielen Schweizer Städten tauchen periodisch "Bettelbanden" auf, die von kriminellen Organisationen aus dem Hintergrund gesteuert werden, und das erbettelte Geld fliesst in die Kassen der organisierten Kriminalität. Oftmals werden Kinder für diese Aufgabe eingesetzt oder gar Säuglinge für solche Zwecke vermietet, in besonders krassen Fällen werden die Kinder verstümmelt. Einige Städte begegnen dem Problem mit Ohnmacht, in anderen ist das Vorgehen gegen Bettelnde aus politischen Gründen verpönt.
Der Bund hat darauf verzichtet, im Strafgesetzbuch ein Bettelverbot zu erlassen. Entsprechend haben die Kantone von ihrer Rechtsetzungskompetenz Gebrauch gemacht; entweder haben sie generelle Bettelverbote erlassen, oder sie haben diese Frage an die Gemeinden delegiert.
In einigen Kantonen (Genf, Waadt, Neuenburg, Freiburg, Glarus, Schaffhausen, Zug, Graubünden, Zürich, Thurgau, Obwalden, St. Gallen, Aargau und Tessin) ist Betteln untersagt. Hauptbegründung für das Bettelverbot sind, dass dadurch die öffentliche Ordnung, Sicherheit und Ruhe gewahrt und die Existenz mafiöser Netzwerke verhindert würde. In anderen Kantonen ist das Betteln mit oder ohne Bewilligung erlaubt oder ist teilweise auf kommunaler Ebene geregelt. In Kantonen ohne allgemeines Bettelverbot ist ein Banden-organisiertes Betteln ebenfalls verboten, welches jedoch schwierig nachzuweisen ist. In gewissen Städten gilt ein Bettelverbot an zentralen Orten (z.B. Parks, Bahnhöfen etc.). Mit Ausnahme von Bern und Lausanne kennen mittlerweile fast alle grösseren Städte in der Schweiz ein Bettelverbot.
Anstelle des Bettelverbot kann man die ausländischen Bettler:innen auf Basis des Ausländerrechts in die Heimatländer zurückschaffen (keine Erwerbstätigkeit, keine Touristen).
Der Gerichtshof für Menschenrechte in Strassbourg hat entschieden, dass ein generelles Bettelverbot nicht mit der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar sei. Allerdings gebe es eine Bandbreite, «innerhalb deren Staaten solche Verbote erlassen dürfen».
Pro-Argumente
- Aggressive Bettler belästigen Passanten und schaden den Geschäften und Restaurants.
- Die Sicherheit der Öffentlichkeit ist wichtiger als die Freiheit zu betteln.
- Schweizer:innen geniessen ein gut ausgebautes Sozialwerk, weshalb sie nicht betteln müssen.
Kontra-Argumente
- Eine umfassende Kriminalisierung des Bettelns ist abzulehnen, denn jeder Mensch hat das Recht, andere Menschen um Hilfe anzugehen.
- Statt zu büssen und zu vertreiben, müsse man das Gespräch mit Bettler:innen suchen.
- Gemäss Menschenrechtskonvention darf es kein allgemeines Bettelverbot geben.
Weitere Informationen unter parlament.ch
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