LSVA für Elektro-Lastwagen
Abstimmungsfrage
Sollen elektrisch angetriebene Fahrzeuge in die LSVA einbezogen werden?
Wegen der fortschreitenden technischen Entwicklung – zum Beispiel bei Elektro-Motoren – kommt die heutige LSVA (leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe) langsam an ihre Grenzen. Momentan fahren fast 90% aller Lastwagen in der tiefsten und günstigsten Abgabekategorie. Und immer mehr LKW mit Batterie- oder Wasserstoffantrieb sind komplett von der LSVA befreit. Das führt dazu, dass der Bund weniger Geld einnimmt und die LSVA ihren eigentlichen Zweck – nämlich den Güterverkehr auf die Schiene zu verlagern – nicht mehr richtig erfüllen kann.
Darum soll die LSVA ab 2029 auch für elektrisch betriebene Lastwagen gelten. Der Bundesrat möchte so sicherstellen, dass der Schwerverkehr weiterhin für seine verursachten Kosten aufkommt und die Verlagerung auf die Bahn auch in Zukunft unterstützt wird. Gleichzeitig plant der Bundesrat ein Rabattsystem, das bis 2035 befristet ist. Damit will er erreichen, dass Transportunternehmen trotzdem weiterhin in Elektro-Lastwagen investieren und eine gewisse Planungssicherheit haben.
Diese Abstimmung basiert auf dem Geschäft des Bundesrates 25.058 (parlament.ch) und wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz umformuliert.
Pro-Argumente
- Lastwagen – egal ob Diesel oder Elektro – beanspruchen Platz, verursachen Lärm und Feinstaub. Deshalb soll auch für Elektro-LKW die LSVA erhoben werden.
- Mit der LSVA werden zwei Ziele erreicht: externe Kosten werden mitgetragen und der Anreiz zur Verlagerung auf die Bahn erhöht.
Kontra-Argumente
- Elektro-LKW bieten eine umweltbewusste Transportlösung, welche nicht mit Steuern verhindert werden sollte.
- Es ist nicht sinnvoll, wenn der Bund einerseits die Innovation von Elektro-LKW fördert, andererseits Steuern darauf erhebt.
Abstimmungsfrage: Sollen elektrisch angetriebene Fahrzeuge in die LSVA einbezogen werden?
Argumente
Pro
-
Ja, elektrisch angetriebene Fahrzeuge sollen in die LSVA einbezogen werden.
-
Ja, elektrisch angetriebene Fahrzeuge sollen mit einem reduzierten Betrag in die LSVA einbezogen werden.
Kontra
-
Nein, elektrisch angetriebene Fahrzeuge sollen weiterhin von der LSVA ausgenommen sein.