Steuer-Abzug für Vollzeitarbeit
Abstimmungsfrage
Soll die Vollzeitarbeit mit einem steuerlichen Abzug attraktiver gemacht werden?
In den letzten Jahren wurden verschiedene Massnahmen ergriffen, die Teilzeitarbeit attraktiver zu machen. Das hat dazu geführt, dass immer mehr Menschen Teilzeit arbeiten — nicht nur in der Familienphase, sondern allgemein. Gemäss SAKE arbeiteten im Jahr von den 4,98 Millionen Erwerbstätigen in der Schweiz 1,97 Millionen in Teilzeit. Zwischen 2010 und 2023 ist die Zahl der Teilzeiterwerbstätigen um 390'000 Personen oder 24,7% gestiegen. Bei den 25- bis 39-Jährigen nennen 44% Kinderbetreuung als Hauptgrund für Teilzeitarbeit, gefolgt von Aus- und Weiterbildung (14%) und fehlendem Interesse an einer Vollzeitstelle (13%). Auch bei den 40- bis 54-Jährigen steht Kinderbetreuung vorne (41%); danach kommen kein Interesse an Vollzeit (15%), sonstige Gründe (9%) und andere familiäre Verpflichtungen (9%).Wegen der steigenden Alterung der Bevölkerung und des zunehmenden Fachkräftemangels wird verlangt, die Vollzeitarbeit zu fördern und Anreize zu schaffen, damit Leute ihr Pensum erhöhen.
Befürworterinnen und Befürworter sagen, dass mehr Vollzeit langfristig das wichtigste Mittel gegen den Arbeitskräftemangel ist. Ein Beispiel dafür ist der Lehrkräftemangel: Es brauche heute zwei bis drei ausgebildete Lehrpersonen, um ein Vollzeitpensum abzudecken (Sonntagszeitung, 13.8.2023). Als Lösung wird vorgeschlagen, einen steuerlichen Abzug für Vollzeiterwerbstätigkeit einzuführen. Dieser Abzug soll — wie jener für die gebundene Vorsorge 3a — pro Person unabhängig vom Zivilstand gelten und sowohl bei der Bundes- als auch bei den kantonalen Steuern abgezogen werden. Die Höhe soll dem maximalen 3a-Abzug von 2023 entsprechen, also CHF 7’053.
Gegnerinnen und Gegner der Förderung von Vollzeitarbeit geben zu bedenken, dass oftmals auch «gesundheitliche Gründe» für die Teilzeitarbeit sprechen, weil in sozialen Berufen (Pflege etc.) die mentale und physische Belastung zu hoch ist für ein Vollpensum. Zudem führt die Teilzeitarbeit zu einer besseren Integration der Frauen in die Arbeitswelt, was nicht behindert werden sollte.
Der Bundesrat unterstützt das Ziel, das inländische Arbeitskräftepotenzial zu mobilisieren und so den Fachkräftemangel zu lindern. Er hält die vorgeschlagene Einführung des Abzugs momentan jedoch nicht für zweckmässig, weil sie zu Mindereinnahmen führen würde. Ausserdem könnte die geplante Einführung der Individualbesteuerung bereits zusätzliche Anreize für mehr Erwerbstätigkeit schaffen.
Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst grundsätzlich Anreize, die Mehrarbeit attraktiver machen, warnt jedoch vor steuerlichen Verzerrungen. Entscheidend sei die tatsächliche Mehrarbeit – unabhängig vom Ausgangspensum. Einfacher umzusetzen seien laut Verband Massnahmen wie mehr bezahlbare, ausgewogen finanzierte Kinderbetreuungsplätze, die Einführung der Individualbesteuerung und Anreize zur Weiterarbeit nach Erreichen des offiziellen Referenzalter.
Diese Abstimmung basiert auf der Motion 23.4010 (parlament.ch) und der Interpellation 24.4384 (parlament.ch) und wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz umformuliert.
Weitere Fakten
Der Anteil der Teilzeiterwerbstätigen hat seit 2000 von 29.3% auf 38.4% im Jahr 2024 zugenommen. (Quelle: BFS – Schweizerische Arbeitskräfteerhebung (SAKE))
Diese Informationen werden zur Verfügung gestellt von www.facts4future.ch, der unabhängigen Plattform für die Kommunikation von öffentlichen Fakten.
Pro-Argumente
- Vollzeitarbeit reduziert den Fachkräftemangel.
- Vollzeitpensen verbessern die Altersvorsorge der Erwerbstätigen.
- Anreize sind wichtig, damit bspw. Teilzeiterwerbstätige nach der Familienphase ihr Pensum wieder erhöhen.
Kontra-Argumente
- Steuerabzüge führen zu Mindereinnahmen bei den Steuern. Zudem führt der Steuerabzug nicht zu steuerlicher Fairness, denn im Gegenteil: Er verletzt das Prinzip der Besteuerung nach wirtschaftlichen Möglichkeiten.
- Wird Teilzeitarbeit strukturell stärker behindert, führt das zu einer Re-Traditionalisierung in den Familien, wo der Mann 100% arbeitet und die Frau gar nicht. Damit kann das inländische Arbeitskräftepotential nicht stärker mobilisiert werden, im Gegenteil.
- Auch durch steuerliche Anreize wird die Vollzeitarbeit nicht attraktiver, weil die Menschen wegen nicht-ökonomischen Gründen (z.B. Kinderbetreuung) Teilzeit arbeiten wollen.
Abstimmungsfrage: Soll die Vollzeitarbeit mit einem steuerlichen Abzug attraktiver gemacht werden?
Argumente
Pro
-
Ja, Vollzeitarbeit (100%) soll mit einem steuerlichen Abzug attraktiver gemacht werden.
-
Ja, es sollen gestaffelte steuerliche Abzüge gemacht werden können, abgestuft nach Pensum (80%, 90%, 100%).
Kontra
-
Nein, keine steuerlichen Abzüge, aber bei Vollzeitarbeit sollen zusätzliche familienergänzende Angebote (z.B. vergünstigte Kinderbetreuung) angeboten werden.
-
Nein, es sollen keine steuerlichen Abzüge für Vollzeitarbeit gemacht werden können.