Sicherstellung der Tierrettung in den Kantonen
Abstimmungsfrage
Sollen die Kantone verpflichtet werden, die Tierrettung mit einem Leistungsauftrag und finanziellen Mitteln sicherzustellen?
Tierrettungsdienste kosten Geld, die aber nicht vom Bund getragen werden. Deshalb stehen sie vor grossen Problemen. Diese Organisationen nehmen Tiere in Not auf – verletzte, herrenlose oder ausgesetzte Tiere – und versorgen sie. Sie pflegen die Tiere, kümmern sich um ihre medizinische Betreuung und organisieren die Unterbringung in fachkundigen Auffang- oder Pflegestationen.
Es handelt sich einerseits um Haustiere, deren Besitzerin oder Besitzer sich nicht mehr kümmern kann, andererseits um Findlinge oder gerettete Wildtiere. Momentan trägt jedoch niemand systematisch die entstehenden Kosten. Im Kanton Zürich gibt es die Stiftung Tierrettungsdienst und eine Vereinbarung mit dem Veterinäramt, aber trotzdem werden die Dienste kaum finanziell unterstützt. In vielen anderen Kantonen ist die Lage ähnlich: Es fehlt an verlässlichen Zuständigkeiten oder an klaren Leistungsaufträgen für Organisationen, die diese Arbeit meist ehrenamtlich und durch Spenden leisten.
Der Bundesrat weist darauf hin, dass die Kantone schon heute Organisationen für den Vollzug des Tierschutzgesetzes beiziehen und ihnen erlauben können, für ihre Arbeit Gebühren zu erheben. Wenn Tiere einer bestimmten Halterin oder einem Halter zugeordnet werden können, könnten die Kosten für Rettung und Unterbringung dem/der Verantwortlichen auferlegt werden. Zudem könnte eine nationale Registrierungspflicht für Hauskatzen dazu beitragen, Verwahrlosung und Aussetzung zu verringern – und damit langfristig die Anzahl Tierrettungen zu reduzieren.
Diese Abstimmung basiert auf dem Postulat 24.4674 (parlament.ch) und wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz umformuliert.
Pro-Argumente
- Tier-Rettungsdienste übernehmen eine wichtige Aufgabe im Namen des Tierwohls.
- Aktuell kommt niemand für die damit verbundenen Kosten auf. Es wird ehrenamtlich und spendenfinanziert gearbeitet.
Kontra-Argumente
- Das Betreiben von Tier-Rettungsdiensten ist keine Bundesaufgabe, weshalb der Bund keine entsprechenden Leistungsvereinbarungen mit Kantonen abschliessen kann.
- Die Kantone können heute schon Organisationen für den Tierschutz beauftragen und bezahlen.
Abstimmungsfrage: Sollen die Kantone verpflichtet werden, die Tierrettung mit einem Leistungsauftrag und finanziellen Mitteln sicherzustellen?
Argumente
Pro
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Ja, der Bund soll Massnahmen ergreifen, damit die Kantone die Tierrettung mit einem Leistungsauftrag und finanziellen Mitteln sicherstellen.
-
Ja, aber nicht der Bund, sondern die Kantone selbst sollen die Tierrettung aktiv sicherstellen, auch finanziell.
Kontra
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Nein, die aktuelle Regelung der Tierrettung ist ausreichend zur Sicherstellung des Tierwohls.