Legalisierung Sans-Papiers aus altrechtlichen Asylverfahren

Abstimmungsfrage

Sollen Sans-Papiers aus altrechtlichen Asylverfahren unter bestimmten Bedingungen legalisiert werden?

Unter Sans-Papiers versteht man Ausländerinnen und Ausländer, die in die Schweiz eingereist und hiergeblieben sind, obwohl sie die zulässige Aufenthaltsdauer überschritten haben. Es handelt sich also um nicht aufenthaltsberechtigte Personen. Der Begriff "Sans-Papiers" bedeutet nicht, dass diese Personen keine Identitäts- oder Reisedokumente besitzen.

Personen im sogenannten altrechtlichen Verfahren haben Asylanträge vor dem 28. Februar 2019 eingereicht. Die meisten dieser Menschen leben schon seit Jahren in der Schweiz, viele beherrschen eine Landessprache. Nach einem negativen Asylentscheid dürfen sie nicht arbeiten, werden in Nothilfeunterkünften untergebracht und müssen von der Nothilfe leben. Ende 2019 bezogen gemäss SEM über 3000 Personen Nothilfe. Nun wird gefordert, dass Voraussetzung für die einmalige Regularisierung (sprich Legalisierung) geschaffen werden, dass das bisherige Verhalten der Personen darauf schliessen lässt, dass sie willens und in der Lage sind, sich in der Schweiz zu integrieren. Dazu gehört, dass sie nicht straffällig geworden sind und sich eine Landessprache auf Niveau A2 angeeignet haben. Die Forderung beschränkt sich auf Menschen, deren Asylgesuche im alten Verfahren beurteilt wurden, da das neue Verfahren so angelegt wurde, dass eine Integration trotz ablehnendem Entscheid in den allermeisten Fällen durch die kurze Bearbeitungsdauer gar nicht stattfinden kann.

Es geht also um Personen mit einem rechtskräftig abgelehnten Asylgesuch, welche noch in der Schweiz wohnhaft sind. Sie sind zur Ausreise verpflichtet, weil sie die Flüchtlingseigenschaft nicht erfüllen und weil der Vollzug ihrer Wegweisung möglich, zulässig und zumutbar ist. Da sie der Ausreisepflicht nicht nachkommen, obwohl sie freiwillig in ihre Herkunftsländer zurückkehren könnten, erhalten sie folglich nur Nothilfe.

Die Politik hat sich schon mehrfach mit dieser unbefriedigenden Situation auseinandergesetzt, eine Legalisierung jedoch stets abgelehnt. Der Bundesrat findet klare Worte: Personen, die keines Schutzes bedürfen, die die angesetzte Ausreisefrist missachten oder ihre Mitwirkungspflichten verletzt haben, indem sie ihre Identität nicht offenlegen, mit einer Regularisierung zu belohnen, würde dem Rechtsgleichheitsgebot widersprechen und wäre rechtsstaatlich nicht vertretbar. Missbrauch geniesst in der Schweiz keinen Schutz und schwächt das Asylrecht.

Diese Abstimmung basiert auf der Motion 21.3187 (parlament.ch).

Pro-Argumente

  • Viele «Sans-Papiers» leben schon lange in der Schweiz und sind gut integriert. Eine Legalisierung von Langzeitbeziehenden der Nothilfe stellt eine humanitäre Aktion dar.
  • Bei einer Legalisierung der «Sans-Papiers» dürften diese arbeiten. Dies lohnt sich für den Bund und die Gesellschaft.
  • Die Situation ist für «Sans-Papiers» menschlich untragbar, weil Angst vor Ausschaffung haben.

Kontra-Argumente

  • Es geht um Personen, die nicht in der Schweiz sein dürfen.
  • Es gibt bereits heute die Möglichkeit von Ausnahmeregelungen bei Härtefällen. Dort sind die Kriterien für eine Aufenthaltsbewilligung definiert.
  • Die Missachtung der Ausreisepflicht soll nicht mit einer Legalisierung belohnt werden.

 

Abstimmungsfrage: Sollen Sans-Papiers aus altrechtlichen Asylverfahren unter bestimmten Bedingungen legalisiert werden?

Argumente

Pro

  • Ja, Sans-Papiers aus altrechtlichen Asylverfahren sollen unter bestimmten Bedingungen legalisiert werden: min. 5 Jahr in der Schweiz, nicht straffällig, Beherrschung einer Landessprache.

Abstimmen nach Anmeldung

Kontra

  • Nein, Sans-Papiers sollen auch weiterhin nicht legalisiert werden (keine Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen).

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