Mutterschaftsurlaub bei Mehrlingsschwangerschaften verlängern
Abstimmungsfrage
Soll der Mutterschafts-Urlaub bei Mehrlingsschwangerschaften verlängert werden?
In den letzten Jahren sind Mehrlingsschwangerschaften deutlich häufiger geworden; in den vergangenen drei Jahrzehnten hat sich ihre Anzahl sogar verdoppelt. Das internationale Übereinkommen zum Mutterschutz, das die Schweiz 2014 ratifiziert hat, empfiehlt bei Mehrlingsgeburten eine längere Schutzfrist. Die Schweiz hält bislang jedoch nur den minimalen Mutterschaftsurlaub ein und hat die zusätzlichen Empfehlungen nicht übernommen.
Diesen Nachteil für Frauen mit Mehrlingsschwangerschaften soll beseitigt werden. Der heutige gesetzliche Anspruch umfasst nur 14 Wochen Mutterschaftsurlaub, obwohl Mehrlingsschwangerschaften und -geburten oft komplizierter verlaufen und die erste Zeit zu Hause deutlich arbeitsintensiver ist. Da die Betreuung von Neugeborenen eine gemeinsame Aufgabe der Eltern ist, liegt es nahe, auch den Vaterschaftsurlaub für solche Fälle zu verlängern.
Der Bundesrat anerkennt, dass Mehrlingsschwangerschaften meist belastender und risikoreicher sind und häufiger Frühgeburten mit längeren Spitalaufenthalten mit sich bringen. Solche Situationen seien aber bereits durch die Versicherung abgedeckt. Deshalb hält der Bundesrat eine spezifische Verlängerung des Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaubs bei Mehrlingsgeburten nicht für notwendig. Er befürchtet ausserdem eine mögliche ungerechtfertigte Ungleichbehandlung gegenüber anderen belastenden Fällen in den ersten Monaten nach der Geburt, zum Beispiel bei Kindern mit schweren Geburtsgebrechen. Zudem weist er darauf hin, dass in den letzten Jahren bereits neue Leistungen eingeführt wurden, etwa seit 2021 die Vaterschaftsentschädigung sowie Betreuungs- und Adoptionsentschädigungen.
Diese Abstimmung basiert auf der Motion 23.3964 (parlament.ch) und wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz umformuliert.
Pro-Argumente
- Mehrlingsschwangerschaften führen oft zu Komplikationen, insbesondere im Zusammenhang mit der fast immer vorzeitigen Geburt.
- Eine Mehrlingsschwangerschaft bedeutet nach der Geburt auch mehr Betreuungsarbeit für die Eltern.
Kontra-Argumente
- Seit 2021 wird der Mutterschaftsurlaub bei einer Hospitalisierung des Neugeborenen um bis zu acht zusätzlichen Wochen verlängert.
- Es gibt schon diverse zusätzliche Leistungen im Bereich der Kinderbetreuung nach der Geburt, weshalb keine Sonderbehandlung für Mehrlingsschwangerschaften eingeführt werden soll.
Abstimmungsfrage: Soll der Mutterschafts-Urlaub bei Mehrlingsschwangerschaften verlängert werden?
Argumente
Pro
-
Ja, sowohl der Mutterschafts- als auch der Vaterschafts-Urlaub soll bei Mehrlingsschwangerschaften verlängert werden.
-
Ja, der Mutterschafts-Urlaub soll bei Mehrlingsschwangerschaften verlängert werden.