Kennzeichnung von Lebensmitteln mit Insekten

Abstimmungsfrage

Sollen Anteile von Insekten, wie Heuschrecken, Mehlwürmer, Proteine und/oder Eiweissträger in Lebensmitteln explizit ausgewiesen werden müssen?

Seit 2021 ist es in der EU erlaubt, gemahlene Insekten wie Mehlwürmer oder Heuschrecken als Eiweisslieferanten in Lebensmitteln zu verwenden. Solches Insektenmehl landet in verschiedenen Produkten – im Brot, in Saucen, in verarbeiteten Getreideprodukten oder sogar in Fleischwaren. Auch die Schweizer Lebensmittelgesetzgebung wurde entsprechend angepasst. Momentan werden diese Insektenzutaten zwar deklariert, aber meist nur in der Zutatenliste in der lateinischen Bezeichnung angegeben. Damit die Konsumentinnen und Konsumenten aber eindeutig erkennen können, ob ein Produkt Insekten enthält, müsste die Kennzeichnung klarer und gut sichtbar sein. 

In der Schweiz werden Insekten wie in der EU als neuartige Lebensmittel (Novel Food) eingestuft. Seit 2017 dürfen hier drei Insektenarten in den Verkehr gebracht werden: der Mehlwurm (Tenebrio molitor), die Hausgrille (Acheta domesticus) und die Wanderheuschrecke (Locusta migratoria). Ähnlich wie die EU hat die Schweiz seit 2023 auch die Nutzung von teilweise entfettetem Hausgrillen-Pulver als Lebensmittel erlaubt. Weil Insekten als tierische Lebensmittel gelten, dürfen Produkte mit Insektenpulver nicht als «vegan», «vegetabil» oder «vegetarisch» bezeichnet werden.

Diese Abstimmung basiert auf der Motion 23.3051 (parlament.ch) und wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz umformuliert.

Pro-Argumente

  • Da viele Menschen den Verzehr von Insekten ablehnen, muss die Deklaration deutlich sein.
  • Auch andere Lebensmittel (z.B. Fleisch, Nüsse) werden explizit gekennzeichnet, auch um Unverträglichkeiten, Allergien und Essgewohnheiten einhalten zu können.

Kontra-Argumente

  • Die von der Schweizer Gesetzgebung erlaubten Insekten gelten als sichere Lebensmittel, die kein Gesundheitsrisiko darstellen.
  • Eine zusätzliche Kennzeichnung würde den Eindruck erwecken, dass zugelassene Insekten nicht so sicher sind wie andere Zutaten.

Abstimmungsfrage: Sollen Anteile von Insekten, wie Heuschrecken, Mehlwürmer, Proteine und/oder Eiweissträger in Lebensmitteln explizit ausgewiesen werden müssen?

Argumente

Pro

  • Ja, in Lebensmittel beigemengte Insekten sollen klar und deutlich gekennzeichnet werden.

Abstimmen nach Anmeldung

Kontra

  • Nein, die aktuellen Regelungen und Kennzeichnungsanforderungen reichen aus.

Abstimmen nach Anmeldung

Verhältnis Pro–Kontra-Stimmen

Geschlechterverhältnis

Altersverhältnis

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