Brenn- und Treibstoffbesteuerung nach Energiegehalt
Abstimmungsfrage
Sollen flüssige Brenn- und Treibstoffe nicht mehr auf Basis von Volumen/Gewicht, sondern nach Energiegehalt besteuert werden?
Methanol ist ein flüssiger Energieträger, der relativ einfach künstlich herstellbar ist. Er lässt sich gut transportieren und lagern und kann für verschiedene Zwecke eingesetzt werden. Genau deshalb gilt Methanol als möglicher Baustein der Energiewende. Allerdings haben viele synthetische oder erneuerbare Treib- und Brennstoffe – also Produkte, die nicht aus fossilen Quellen stammen – oft eine geringere Energiedichte als konventionelle Kraftstoffe wie Benzin oder Heizöl. Beim Methanol ist die Energiemenge pro Liter ungefähr halb so gross wie bei Benzin. Das führt dazu, dass erneuerbare Alternativen für Brenn- und Treibstoffe höher besteuert werden. Damit entsteht eine klare Benachteiligung gegenüber fossilen Kraftstoffen. Aus diesem Grund verlangen manche, bei flüssigen Brenn- und Treibstoffe den Steuersatz nicht mehr nach Volumen oder Gewicht, sondern nach ihrem Energiegehalt festzulegen. Die Bemessung im praktischen Umgang mit der zu verzollenden Ware soll weiterhin nach Volumen oder Gewicht erfolgen, damit die Lieferkette und der Handel nicht betroffen sind.
Der Bundesrat sieht das anders: Er will die bisherige Methode nicht einfach ändern, solange biogene Treibstoffe steuerlich bevorzugt werden. Er schlägt vor, diese Vergünstigungen bis Ende 2030 beizubehalten. Ein weiterer Grund gegen eine sofortige Umstellung ist, dass momentan nur sehr kleine Mengen solcher erneuerbaren Produkte auf dem Markt sind. Ausserdem funktioniert der ganze Handel mit flüssigen Treib- und Brennstoffen bisher nach Volumen – unabhängig davon, ob sie erneuerbar sind oder nicht.
Diese Abstimmung basiert auf der Motion 23.3783 (parlament.ch) und wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz umformuliert.
Pro-Argumente
- Aktuell gibt es zwar Steuererleichterung für Methanol, aber nur aus nachhaltiger Quelle. Da die Weiterführung unsicher ist, soll die Steuerberechnung angepasst generell werden.
- Die heutige Steuerberechnung nach Volumen/Gewicht ist ungerecht und sollte aufgegeben werden.
- Mit der neuen Besteuerung werden erneuerbare Brennstoffe gefördert, was der Energiewende dient.
Kontra-Argumente
- Aus Sicht des Bundesrates soll mit der Steuerberechnung und den Steuererleichterungen weitergefahren werden, weil die betroffenen Brenn- und Treibstoffe nur in geringer Menge verfügbar sind.
- Der gesamte Handel von flüssigen Treib- und Brennstoffen, ungeachtet ob erneuerbar oder nicht, funktioniert nach dem Volumen und nicht nach den Energiewerten.
- Eine Abweichung von heute würde grossen administrativen Aufwand auf Seiten Wirtschaft und Verwaltung generieren.
Abstimmungsfrage: Sollen flüssige Brenn- und Treibstoffe nicht mehr auf Basis von Volumen/Gewicht, sondern nach Energiegehalt besteuert werden?
Argumente
Pro
-
Ja, flüssige Brenn- und Treibstoffe sollen neu nach Energiegehalt besteuert werden.
Kontra
-
Nein, vorerst soll es keine Anpassung bei der Besteuerungsberechnung geben.