Demokratie-Initiative
Abstimmungsfrage
Sollen Einwohner:innen ohne Schweizer Pass, die seit fünf Jahren in der Schweiz leben, einen Anspruch auf Einbürgerung haben, wenn sie zu keinen längerfristigen Freiheitsstrafen verurteilt wurden, keine Gefahr für die Sicherheit darstellen und Grundkenntnisse einer Landessprache beherrschen?
In der Schweiz haben rund 2.5 Millionen Menschen keinen Schweizer Pass – das ist mehr als ein Viertel der Bevölkerung. Manche sind hier geboren, andere kamen als Kinder oder erst als Erwachsene in die Schweiz und leben seit Jahren und Jahrzehnten hier. Die Volksinitiative «Für ein modernes Bürgerrecht (Demokratie-Initiative)» fordert, die Voraussetzungen für die ordentliche Einbürgerung bundesweit einheitlich auszugestalten. Nach dem Vorschlag sollen Ausländerinnen und Ausländer ein Anrecht auf den Schweizer Pass haben, wenn sie seit fünf Jahren rechtmässig in der Schweiz leben, nicht zu einer längeren Freiheitsstrafe verurteilt wurden, weder die innere noch die äussere Sicherheit gefährden und Grundkenntnisse einer Landessprache haben.
Das würde die bisherigen Anforderungen für die ordentliche Einbürgerung vereinheitlichen und vereinfachen. Bisher erlässt der Bund zur Einbürgerung Mindestvorschriften, welche Kantone und Gemeinden um zusätzliche Voraussetzungen erweitern können. Mit der Initiative bekäme der Bund die alleinige Kompetenz über die Einbürgerungsvoraussetzungen, während das Verfahren gleichbleiben würde: Bund, Kanton, und Gemeinde. Die Befürworter:innen sagen, so würden die zum Teil sehr grossen Unterschiede zwischen Kantonen und Gemeinden verschwinden und Menschen überall gleichbehandelt. Der Bundesrat sieht das anders: Er will am bisherigen System festhalten, weil die geforderte Kompetenzverlagerung zum Bund die föderalistischen Zuständigkeiten in der ordentlichen Einbürgerung massgeblich verändern würde. Deshalb schlägt der Bundesrat dem Parlament vor, die Initiative ohne Gegenentwurf zur Abstimmung zu bringen und dem Stimmvolk zur Ablehnung zu empfehlen
Diese Abstimmung basiert auf der Demokratie-Initiative (demokratie-volksinitiative.ch) und dem Geschäft des Bundesrates 25.081 (parlament.ch).
Pro-Argumente
- Wer dauerhaft in der Schweiz lebt, soll ebenfalls politische Rechte haben, zum Beispiel an Wahlen und Abstimmungen teilzunehmen.
- Drei Viertel der Bevölkerung entscheiden über ein Viertel ohne Schweizer Pass. Das wird als ungerecht empfunden und soll durch erleichterte Einbürgerungen ausgeglichen werden.
- Die heutigen Regeln für Einbürgerungen auf Gemeinde-, Kantons- und Bundesebene sind uneinheitlich und wirken willkürlich. Klare, messbare Kriterien würden das Verfahren transparenter machen.
Kontra-Argumente
- Wenn die Mindestaufenthaltsdauer von 10 auf 5 Jahre verkürzt wird, könnten sich auch Personen einbürgern lassen, deren Bindung an die Schweiz noch nicht stark ist.
- Fallen Integrationskriterien weitgehend weg, kann das Wissen über das Leben in der Schweiz fehlen und damit die Integration erschweren.
- Die geforderte Vereinheitlichung würde die Kompetenzen von Kantonen und Gemeinden in der ordentlichen Einbürgerung stark einschränken.
Abstimmungsfrage: Sollen Einwohner:innen ohne Schweizer Pass, die seit fünf Jahren in der Schweiz leben, einen Anspruch auf Einbürgerung haben, wenn sie zu keinen längerfristigen Freiheitsstrafen verurteilt wurden, keine Gefahr für die Sicherheit darstellen und Grundkenntnisse einer Landessprache beherrschen?
Argumente
Pro
-
Ja, Einwohner:innen ohne Schweizer Pass, die seit fünf Jahren in der Schweiz leben, sollen einen Anspruch auf Einbürgerung haben, wenn sie zu keinen längerfristigen Freiheitsstrafen verurteilt wurden, keine Gefahr für die Sicherheit darstellen und Grundke
-
Ja, aber der Anspruch auf Einbürgerung (mit den genannten Bedingungen) soll erst nach 10 Jahren Aufenthalt gelten.
Kontra
-
Nein, auch weiterhin sollen für die ordentliche Einbürgerung neben nationalen auch zusätzliche Voraussetzungen von Kanton und Gemeinde gelten.