Transitabkommen für Rückführung von Personen mit abgelehntem Asylantrag
Abstimmungsfrage
Soll ein Transitabkommen mit einem Drittstaat abgeschlossen werden, um Personen mit einem abgelehnten Asylantrag zurückzuführen?
Seit Jahren gibt es in der Schweiz ein Problem, das man nicht so einfach lösen kann: Personen, deren Asylgesuch abgelehnt wurde, können in gewissen Fällen nicht in ihr Herkunftsland zurückgebracht werden. Ein bekanntes Beispiel ist Eritrea, das Zwangsrückführungen grundsätzlich nicht akzeptiert. Die Folge ist, dass diese Menschen hierbleiben, oft über längere Zeit, und von der öffentlichen Hand unterstützt werden müssen. Ein politischer Vorstoss möchte nun, als letzte Möglichkeit, auch eine Ausschaffung in ein Drittland erlauben – also in ein Land, das zwischen Herkunftsstaat und Schweiz vermittelt und diese Personen vorübergehend aufnimmt.
Schon 2002 prüfte der Bundesrat ein Transitabkommen mit dem Senegal. Geplant war, dass die betroffene Person im Transitland innert 72 Stunden Reisedokumente beschafft. Gelingt das nicht, müsste die Schweiz sie wieder zurücknehmen. Der Senegal lehnte das Abkommen jedoch ab. Spätere Diskussionen deuten darauf hin, dass Länder wie Ruanda oder Albanien ein solches Modell eventuell akzeptieren könnten. Der aktuelle Vorstoss schreibt kein bestimmtes Land vor; der Bundesrat soll ein geeignetes Partnerland finden.
Gleichzeitig macht der Bundesrat klar: Entscheidend bleibt die Kooperation mit dem Herkunftsstaat. Wenn ein Land wie Eritrea die unfreiwillige Rückkehr strikt verweigert, bringt ein Transit via Drittland wenig. Ein Partnerland ohne Rückübernahmeklausel für den Fall, dass die Überstellung innert Frist scheitert, ist nicht möglich. Zudem verfolgt derzeit kein europäischer Staat die Praxis, abgewiesene Asylsuchende in Drittstaaten umzusiedeln. Darum setzt die Schweiz parallel auf die Förderung der freiwilligen Rückkehr: Seit der Einführung der Rückkehrhilfe 1997 haben fast 100’000 Personen mit Unterstützung das Land verlassen.
Diese Abstimmung basiert auf der Motion 23.4440 (parlament.ch) und wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz umformuliert.
Pro-Argumente
- Die Ablehnung eines Asylantrags bedeutet, dass die Person keinen Schutz braucht. Deshalb soll die Person ausgeschafft werden, auch gegen ihren Willen.
- Die Rückführung bietet freie Asylplätze in der Schweiz für Personen, welche den internationalen Schutz der Schweiz benötigen.
- Da der Bundesrat ein solches Abkommen bereits einmal formell genehmigt hat, sollten auch die rechtlichen Garantien gewährleistet sein.
Kontra-Argumente
- Der Fokus soll auf einer Rücknahme-Lösung mit dem Ursprungsland sein, denn dieses kann auch die Rückkehr über das Transitland ablehnen.
- Jedes Partnerland für ein Transitabkommen will eine Rückübernahmeklausel, was der Schweiz schlussendlich wenig hilft.
- Anstelle von Zwangsausschaffungen sollen die Rückführungen mit positiven Anreizen (z.B. Rückkehrhilfen) attraktiver werden.
Abstimmungsfrage: Soll ein Transitabkommen mit einem Drittstaat abgeschlossen werden, um Personen mit einem abgelehnten Asylantrag zurückzuführen?
Argumente
Pro
-
Ja, es soll ein Transitabkommen mit einem Drittstaat abgeschlossen werden, um Personen mit einem abgelehnten Asylantrag zurückzuführen.