Unternehmer:innen gegen Arbeitslosigkeit versichern

Abstimmungsfrage

Sollen Unternehmer:innen im Falle einer Arbeitslosigkeit denselben Entschädigungsanspruch haben wie die Angestellten?

Heute zahlen auch Leute, die unternehmerisch tätig und oftmals in ihrer eigenen Firma angestellt sind, Beiträge an die Arbeitslosenversicherung (ALV). Im Unterschied zu „gewöhnlichen“ Angestellten bekommen sie aber nicht sofort Taggelder, solange sie im Betrieb eine arbeitgeberähnliche Rolle haben und damit bei wichtigen Entscheiden mitreden. Das wirkt  unlogisch, denn eine Versicherung sollte im Notfall für Einzahlende auch Leistungen erbringen. Es wird nun die Forderung laut, dass Unternehmer:innen, die ALV-Beiträge zahlen, nach einer Wartezeit von 20 Tagen Anspruch auf Arbeitslosengeld erhalten sollen.

Der Bundesrat ist dagegen. Er sagt: Schon heute kann man Arbeitslosenentschädigung beziehen, sobald man die arbeitgeberähnliche Stellung definitiv aufgegeben hat und dem Arbeitsmarkt wirklich zur Verfügung steht. Ausserdem sollen Unternehmerrisiken nicht über die ALV abgefedert werden, weil Personen in einer solchen Position den Erfolg der Firma und sogar Zeitpunkt und Dauer ihrer eigenen Arbeitslosigkeit stark beeinflussen können.

Diese Abstimmung basiert auf der parlamentarischen Initiative 20.406 (parlament.ch) und wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz umformuliert.

Pro-Argumente

  • Wer als Arbeitnehmende oder mitarbeitender Ehegatte ALV-Beiträge zahlt, soll grundsätzlich auch einen Anspruch auf Leistungen haben.
  • Mit den Einschränkungen ist das Risiko des Missbrauchs minimiert, auch bezüglich der Kurzarbeitsentschädigung.

Kontra-Argumente

  • Unternehmer:innen können den Erfolg und ihre Anstellung/Kündigung selbst beeinflussen. Die unternehmerischen Risiken sollen nicht mit der Arbeitslosenversicherung abgefedert werden.
  • Die Ausgaben der Arbeitslosenversicherung würden mit dieser Anpassung um 6.4% erhöht.

Abstimmungsfrage: Sollen Unternehmer:innen im Falle einer Arbeitslosigkeit denselben Entschädigungsanspruch haben wie die Angestellten?

Argumente

Pro

  • Ja, Unternehmer:innen sollen im Falle einer Arbeitslosigkeit eine Entschädigung der Arbeitslosenversicherung erhalten.

  • Ja, aber restriktivere Regeln (Wartezeit von 120 Tagen, nur bei weniger als 5% Beteiligung, Mindestanstellung von 2 Jahren) sollen Missbrauch verringern.

  • Ja, Unternehmer:innen sollen mit einem reduzierten ALV-Satz einzahlen können, weil sie nur eingeschränkt profitieren können.

Abstimmen nach Anmeldung

Kontra

  • Nein, Unternehmer:innen sollen ganz von der Bezahlung der ALV befreit werden.

  • Nein, die bisherigen Regelungen reichen aus.

Abstimmen nach Anmeldung

Verhältnis Pro–Kontra-Stimmen

Geschlechterverhältnis

Altersverhältnis

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