Massnahmen gegen mangelhafte Arztzeugnisse

Abstimmungsfrage

Sollen gesetzliche Grundlagen angepasst werden, um die Ausstellung von Gefälligkeitszeugnissen durch Ärzt:innen wirksam zu bekämpfen und um die ärztliche Schweigepflicht gegenüber Arbeitgebern und Sozialhilfebehörden in begrenztem Umfang zu lockern?

Das Obligationenrecht schützt Arbeitnehmer:innen bei Krankheit mit Lohnfortzahlung und Kündigungsschutz. Trotzdem gibt es immer wieder Probleme: Manche Arbeitgeber bezweifeln die Echtheit von Arztzeugnissen und die Richtigkeit von tatsächlicher Arbeitsunfähigkeit, da es vorkommt, dass Gefälligkeitszeugnisse ausgestellt werden. Theoretisch kann man dagegen klagen, aber praktisch ist das Verfahren kompliziert und führt kaum zu wirklichen Konsequenzen.

Eine bessere Kommunikation zwischen Ärztinnen und Ärzten, Arbeitgebern und Arbeitnehmenden würde vermutlich die Wiedereingliederung in den Arbeitsalltag erleichtern. In der Praxis verhindert die strenge ärztliche Schweigepflicht oft, dass arbeitsrelevante Einschränkungen überhaupt bekannt werden – weder für die Arbeitgebenden noch für Sozialhilfestellen. Deshalb wäre eine gezielte, verhältnismässige Lockerung der Schweigepflicht sinnvoll: Wichtig ist, dass Diagnosen und Krankengeschichten weiterhin geschützt bleiben, aber Informationen über konkrete arbeitsfähige Tätigkeiten geteilt werden können. Das würde die Sicherheit am Arbeitsplatz verbessern, die berufliche Wiedereingliederung unterstützen und die Sozialversicherungen entlasten.

Der Bundesrat lehnt eine gesetzliche Änderung ab. Seine Begründung ist, dass Arbeitgebende bereits nach dem heutigen Recht Möglichkeiten haben, falschen Arztzeugnissen zu begegnen oder die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit durch die Ärzte prüfen zu lassen. Bei Zweifeln können sie zum Beispiel ein zusätzliches Zeugnis durch eine Vertrauensärztin oder einen Vertrauensarzt verlangen.

Auch zur Schweigepflicht meint der Bundesrat, dass keine Gesetzesänderung nötig sei: Ärzt:innen dürfen bereits jetzt Angaben zur Leistungsfähigkeit machen, wenn das für die Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess notwendig ist. Mit dem Einverständnis der Arbeitnehmenden können Arbeitgebende detailliertere ärztliche Zeugnisse einholen, in denen auf Basis einer Arbeitsplatzbeschreibung aufgeführt ist, welche Tätigkeiten die betroffene Person weiterhin ausführen kann. Damit sieht der Bundesrat die bestehenden Regeln als ausreichend an.

Diese Abstimmung basiert auf der Motion 26.3002 (parlament.ch) und wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz umformuliert.

Pro-Argumente

  • Missbräuche verursachen erhebliche Kosten und untergraben das Vertrauen von Arbeitgebern und Sozialversicherungen.
  • Mehrere Nachbarländer haben bereits wirksame Gegenmassnahmen ergriffen.
  • Die Lockerung der Schweigepflicht hilft der Wiedereingliederung und der Sicherheit am Arbeitsplatz.

Kontra-Argumente

  • Bereits heute kann bei Verdacht ein zusätzliches Arztzeugnis bei einem Vertrauensarzt eingefordert werden.
  • Für Arbeitnehmende, welche vorsätzlich falsche Zeugnisse nutzen, können strafrechtliche Aspekte bereits heute relevant werden.
  • Das Arztgeheimnis soll nicht gelockert werden, da Ärzt:innen bereits heute Angaben zur Leistungsfähigkeit der arbeitsunfähigen Person machen dürfen.

Abstimmungsfrage: Sollen gesetzliche Grundlagen angepasst werden, um die Ausstellung von Gefälligkeitszeugnissen durch Ärzt:innen wirksam zu bekämpfen und um die ärztliche Schweigepflicht gegenüber Arbeitgebern und Sozialhilfebehörden in begrenztem Umfang zu lockern?

Argumente

Pro

  • Ja, es sollen sowohl Massnahmen zur Bekämpfung von ungerechtfertigten Arzt-Zeugnissen und auch zur Lockerung der ärztlichen Schweigepflicht getroffen werden.

  • Ja, aber nur die Bekämpfung von ungerechtfertigten Arzt-Zeugnissen soll angegangen, aber die ärztliche Schweigepflicht nicht gelockert werden.

Abstimmen nach Anmeldung

Kontra

  • Nein, es sollen keine gesetzlichen Anpassungen gemacht werden bezüglich den Arzt-Zeugnissen und der Schweigepflicht.

Abstimmen nach Anmeldung

Vox Natio ist auch als App verfügbar!