Nationaler polizeilicher Datenaustausch

Abstimmungsfrage

Soll die Abfrage polizeilicher Daten unter den Kantonen sowie zwischen Bund und Kantonen durch eine Anpassung der Bundesverfassung vereinfacht werden?

Heute kann eine Schweizer Polizistin oder ein Schweizer Polizist direkt in verschiedenen Informationssystemen der europäischen Schengen-Staaten für die Polizeiarbeit relevante Informationen abrufen, aber nicht die entsprechende Information eines anderen Kantons. Das liegt daran, dass die Polizei in der Schweiz föderal organisiert ist: Jeder Kanton hat sein eigenes Polizeikorps und betreibt eigene Informationssysteme. Wenn Polizistinnen und Polizisten Informationen aus einem anderen Kanton benötigen, läuft das momentan über den sogenannten schweizerischen Polizeiindex, der lediglich Auskunft darüber gibt, dass eine Person in einem Kanton polizeilich bekannt ist. Weitere Informationen müssen über den Amtshilfeweg eingeholt werden, insbesondere in den umliegenden Kantonen. Das ist oft umständlich, in dringenden Fällen verursacht es Verzögerungen, und bei der Bearbeitung von Fällen kommt es teilweise zu Doppelspurigkeiten. Professionelle Einbrecher sind normalerweise in mehreren Kantonen aktiv und nutzen den Umstand, dass der Austausch zwischen den Polizeibehörden langsam oder gar nicht stattfindet. Fehlen Informationen über die Aktivitäten dieser Verdächtigen in anderen Kantonen, müssen die Betroffenen manchmal ohne weitere Konsequenzen aus einer Kontrolle entlassen werden.

Die technischen Arbeiten für eine Vernetzungsplattform namens Polizeiliche Abfrageplattform (POLAP) sind schon weit fortgeschritten. Über diese Plattform sollen Informationen aus den kantonalen polizeilichen Datenbanken sowie aus den nationalen und internationalen Polizeidatenbanken abgerufen werden können. Dies verbessert die Interoperabilität innerhalb der Schweiz. Problematisch ist aber, dass nicht alle Kantone über die nötigen Rechtsgrundlagen verfügen, um ihre polizeilichen Daten über die POLAP weiterzugeben — weder vertikal an den Bund (der die Daten eventuell an die EU melden könnte), noch horizontal an andere Kantone. Diese Rechtsgrundlagen werden aktuell in den Kantonen geschaffen. Zudem soll in der Bundesverfassung eine gezielte neue Kompetenz des Bundes eingeführt werden, dass der Bund die Bekanntgabe von Informationen der inneren Sicherheit zwischen Kantonen sowie zwischen Bund und Kantonen regeln kann. Diese Bundesregelung ist dann nötig, sollte es den Kantonen nicht gelingen, die polizeiliche Informationshilfe untereinander und mit den Bundesbehörden zu regeln.

Aus Sicht der «Digitalen Gesellschaft», einer gemeinnützigen Organisation, bringt der Datenaustausch zwischen Polizeikorps erhebliche datenschutzrechtliche Risiken und kann starke Eingriffe in Grundrechte mit sich bringen. "Es geht die Kantonspolizei Thurgau nichts an, gegen welche Personen in Waadt eine Anzeige gegen Lärmbelästigung eingetroffen ist." Deshalb ist es wichtig, dass die Verhältnismässigkeit solcher Eingriffe genau geprüft wird und dass es klare gesetzliche Schranken sowie Kontrollmechanismen gibt, um Missbrauch persönlicher Daten zu verhindern.

Diese Abstimmung basiert auf der Motion 23.4311 (parlament.ch) und wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz umformuliert.

Pro-Argumente

  • Für polizeiliche Angaben muss heute jedes Polizeikorps separat angefragt werden. Diese Vorgehensweise ist sehr zeitaufwendig.
  • Einbrecher profitieren von unzureichendem Informationsaustausch zwischen den Kantonen.
  • Im Bereich der Kriminalitätsbekämpfung muss die Schweiz als ein einheitlicher Kriminalitätsraum betrachtet werden.

Kontra-Argumente

  • Das Erfassen, die Bearbeitung und die Weitergabe besonderer Personendaten stellen einen Eingriff in verankertes Recht auf Privatsphäre dar.
  • Es liegt in der Natur von grossen Datenbanken, dass darin eine entsprechende Menge an Daten gespeichert werden und viele Personen darauf Zugriff haben. Das erhöht das Missbrauchspotenzial.
  • Der Anwendungsbereich und die Zwecke zur Datenbearbeitung bleiben viel zu offen und unbestimmt.

Abstimmungsfrage: Soll die Abfrage polizeilicher Daten unter den Kantonen sowie zwischen Bund und Kantonen durch eine Anpassung der Bundesverfassung vereinfacht werden?

Argumente

Pro

  • Ja, die Abfrage polizeilicher Daten unter den Kantonen sowie zwischen Bund und Kantonen soll vereinfacht werden.

Abstimmen nach Anmeldung

Kontra

  • Nein, die Abfrage polizeilicher Daten unter den Kantonen sowie zwischen Bund und Kantonen soll nicht vereinfacht werden.

Abstimmen nach Anmeldung

Verhältnis Pro–Kontra-Stimmen

Geschlechterverhältnis

Altersverhältnis

Vox Natio ist auch als App verfügbar!