Vereinfachte Zulassung für traditionelle Kräuterprodukte
Abstimmungsfrage
Soll für traditionelle kosmetische Kräuterprodukte ein vereinfachtes Zulassungsverfahren gelten?
In der Schweiz haben Kräuterprodukte, Seifen und ähnliche Kosmetika eine lange Tradition. Solche «Husmitteli» gelten als kosmetische Mittel und werden traditionellerweise in Handarbeit aus natürlichen Zutaten hergestellt, oft sogar aus Lebensmitteln. Bei der Herstellung kommen einfache Methoden zum Einsatz: Man erhitzt oder brüht etwas auf, mischt die Bestandteile und filtert am Ende das Produkt.
Seit Kurzem verlangen jedoch einzelne Kantonschemiker von den Produzent:innen für jedes dieser Produkte eine vollständige Produktinformationsdatei inklusive Sicherheitsbewertung. Das bedeutet, dass die Hersteller:innen eine akademisch qualifizierte Fachperson beiziehen müssen, um diesen Sicherheitsbericht zu erstellen. Ein solcher Bericht kostet pro Produkt rund 1’200 CHF – eine spürbare Hürde, vor allem für kleine Betriebe und Hofläden.
Der Bundesrat lehnt ein vereinfachtes Zulassungsverfahren ab. Er begründet dies damit, dass Ausnahmen zur Regel und damit die Risiken für unsichere Produkte steigern würden.
Gleichzeitig sucht das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) gemeinsam mit Vertreterinnen des Schweizerischen Bäuerinnen- und Landfrauenverbands (SBLV) nach einer pragmatischen Lösung. Ziel ist es, in nützlicher Frist einen Weg zu finden, der die Sicherheit der Konsument:innen gewährleistet, ohne die traditionellen «Husmitteli»-Herstellerinnen unverhältnismässig zu belasten.
Diese Abstimmung basiert auf der Motion 25.4641 (parlament.ch) und wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz umformuliert.
Pro-Argumente
- Etliche Bäuerinnen und Landfrauen pflegen Kräutergärten und dieses kulturelle Erbe.
- Es ist unverhältnismässig, dass für diese Kleinstproduktionen die gleichen Produktsicherheitsstandards gelten wie für industriell hergestellte kosmetische Produkte.
- Die Kosten für die Sicherheitsprüfungen sind höher als die geringen Umsätze der traditionell hergestellten Kräuterprodukte.
Kontra-Argumente
- Sicherheitsprüfungen dienen dem Schutz der Konsument:innen (auch bez. Allergien).
- Eine Ausnahme würde allgemein gelten und die Gefahr für unsichere Produkte nähme zu.
- Auch in unseren Nachbarländern gibt es keine Ausnahmen.
Abstimmungsfrage: Soll für traditionelle kosmetische Kräuterprodukte ein vereinfachtes Zulassungsverfahren gelten?
Argumente
Pro
-
Ja, für traditionelle kosmetische Kräuterprodukte soll ein vereinfachtes Zulassungsverfahren gelten.
Kontra
-
Nein, es soll kein vereinfachtes Zulassungsverfahren gelten, aber die Kosten sollen für Bäuerinnen und Landfrauen subventioniert werden.
-
Nein, die gleichen Vorschriften und Kosten sollen auch für traditionelle kosmetische Kräuterprodukte gelten.