Wohnsitzwahl für Flüchtlinge einschränken

Abstimmungsfrage

Sollen Kantone anerkannten Flüchtlingen einen Wohnort oder eine Unterkunft innerhalb des Kantons zuweisen dürfen?

Heute dürfen anerkannte Flüchtlinge im Kanton, der ihnen die Bewilligung gegeben hat, ihren Wohnort frei wählen. In den letzten Jahren hat diese freie Wohnortswahl dazu geführt, dass sich in manchen Gemeinden viele Menschen aus denselben Herkunftsländern konzentrieren. Damit die Integration der vorläufig aufgenommenen Personen besser gelingt, wird vorgeschlagen, Kantonen die Möglichkeit zu geben, Sozialhilfeempfänger:innen einen Wohnort zuzuweisen.

Der Bundesrat sieht die Probleme, die entstehen können, wenn sich Menschen aus dem Asylbereich in bestimmten Gemeinden ballen. Er sagt aber, dass das Gesetz nicht geändert werden muss. Kantone haben heute schon das Recht, dass gewisse Hilfen – vor allem beim Wohnraum – nicht in Geld, sondern als Sachleistungen gewährt werden. Auf diese Weise könnten anerkannte Flüchtlinge indirekt an einen bestimmten Wohnort oder eine bestimmte Unterkunft im Kanton gebunden werden: Man stellt ihnen befristeten Wohnraum als sozialhilferechtliche Sachleistung zur Verfügung statt Bargeld. Wichtig ist dabei, dass diese Möglichkeit auch gegenüber einheimischen Sozialhilfebeziehenden angewendet werden kann. Deshalb hält der Bundesrat die vorgeschlagene Gesetzesänderung nicht für nötig.

Diese Abstimmung basiert auf der Motion 25.3712 (parlament.ch) und wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz umformuliert.

Pro-Argumente

  • Die hohe Konzentration von Personen aus bestimmten Herkunftsländern führt zu Integrationsproblemen.
  • Gemeinden mit einer Ballung von Personen aus dem Asylbereich haben sehr hohe Sozialhilfelasten zu tragen.
  • Kantone können vorläufig aufgenommenen Personen bereits heute einen Wohnort zuweisen, die Regelung fehlt noch bei den anerkannten Flüchtlingen.

Kontra-Argumente

  • Die freie Wohnsitzwahl basiert auf der Flüchtlingskonvention und entspricht der Wohnsitzfreiheit, die auch anderen ausländischen Staatsangehörigen eingeräumt wird.
  • Die Gesetzgebung der Sozialhilfe ist kantonal geregelt, somit auch die Wohnsitzwahl von Sozialhilfebezüger:innen.
  • Kantone können bereits heute vorsehen, dass bestimmte Leistungen in Form von Sachleistungen erbracht werden, inklusive der Wohnsitzfestlegung dazu.

Abstimmungsfrage: Sollen Kantone anerkannten Flüchtlingen einen Wohnort oder eine Unterkunft innerhalb des Kantons zuweisen dürfen?

Argumente

Pro

  • Ja, Kantone dürfen anerkannten Flüchtlingen einen Wohnort oder eine Unterkunft innerhalb des Kantons zuweisen.

Abstimmen nach Anmeldung

Kontra

  • Nein, die aktuelle Regelung soll beibehalten werden (freie Wohnsitzwahl für anerkannte Flüchtlinge).

Abstimmen nach Anmeldung

Verhältnis Pro–Kontra-Stimmen

Geschlechterverhältnis

Altersverhältnis

Vox Natio ist auch als App verfügbar!