Namenspflicht für Online-Kommentare

Abstimmungsfrage

Sollen auf Schweizer Webseiten bei online gestellten Kommentaren die tatsächliche Identität der Verfasser:innen veröffentlicht werden müssen (Namenspflicht)?

In vielen Online-Foren und Kommentarspalten sind die meisten Beiträge anonym – die Verfasser:innen geben selten ihren echten Namen an. Das hat dazu geführt, dass deutlich mehr überspitzte, beleidigende oder sogar strafrechtlich relevante Äusserungen auftauchen, die in der Praxis aber selten rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Zwar sind die Betreiber:innen von Websites grundsätzlich verpflichtet, Kommentare zu überwachen, doch meistens greift die Moderation zu spät oder wirkt nicht ausreichend, weil die verletzenden Inhalte oft schon weit verbreitet sind, bevor etwas unternommen wird.

Weil man kaum Einfluss auf Regeln von Social-Media-Plattformen ausserhalb der Schweiz hat, wird diskutiert, ob für Schweizer Websites und die Kommentarspalten Schweizer Medien eine Pflicht zur vollen Namensnennung eingeführt werden soll. Ziel wäre, die Meinungsfreiheit zu erhalten, aber gleichzeitig beleidigende und hasserfüllte Beiträge zu verhindern.

Der Bundesrat nimmt die Anliegen ernst und will hasserfüllten Kommentaren auf von der Schweiz subventionierten Medienplattformen wirksam entgegenwirken. Er setzt dabei auf ausgewogene Moderation und redaktionelle Betreuung, so wie es die Medienbranche selbst auch in ihrer Selbstregulierung vorantreibt. Der Presserat bekennt sich in einer Richtlinie grundsätzlich zur vollen Namensnennung. Für den Bundesrat bleibt allerdings unklar, wie eine solche Regelung bei subventionierten Medien praktisch durchgesetzt werden kann, weil die Fördergelder nicht speziell für Online-Angebote, sondern etwa für die Presseförderung insgesamt vergeben werden. Deshalb hält der Bundesrat eine gesetzliche Klarnamenpflicht für unverhältnismässig und lehnt sie ab.

Diese Abstimmung basiert auf der Motion 23.4530 (parlament.ch) und wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz umformuliert.

Pro-Argumente

  • Die Anonymität begünstigt die Äusserung von Lügen, Hass und Beleidigungen.
  • Meinungsfreiheit kann auch mit Namenspflicht gewährleistet bleiben.
  • Insbesondere subventionierte Medien und Websites sollen verbindlich verpflichtet werden.

Kontra-Argumente

  • Viele Soziale Netzwerke sind ausserhalb der Schweiz, deshalb ist kann man kaum eine Namenspflicht kaum durchsetzbar.
  • Eine Verknüpfung der Förderung von Medienangeboten mit Vorschriften im (nicht unterstützten) Onlinebereich sind nicht sachgerecht.
  • Anstelle von Verboten und Gesetzen soll die redaktionelle Betreuung von Diskussionsforen ausgebaut werden.

Abstimmungsfrage: Sollen auf Schweizer Webseiten bei online gestellten Kommentaren die tatsächliche Identität der Verfasser:innen veröffentlicht werden müssen (Namenspflicht)?

Argumente

Pro

  • Ja, Schweizer Websiten, welche Subventionen beziehen, sollen eine Namenspflicht für Online-Kommentare einführen müssen.

  • Ja, alle Schweizer Websiten sollen verpflichtet werden, dass Online-Kommentare nur mit Klarnamen abgegeben werden können.

Abstimmen nach Anmeldung

Kontra

  • Nein, es soll keine verbindliche Namenspflicht für Kommentare auf Schweizer Websiten geben.

  • Nein, aber die Betreiber müssen den Strafrechtsbehörden aktiv helfen, die Personen zu identifizieren.

Abstimmen nach Anmeldung

Verhältnis Pro–Kontra-Stimmen

Geschlechterverhältnis

Altersverhältnis

Vox Natio ist auch als App verfügbar!