Schärfere Einfuhrbestimmungen für Jagdtrophäen
Abstimmungsfrage
Soll die Einfuhrbewilligungspflicht auf alle bedrohten toten Wildtiere ausgeweitet werden?
Das CITES-Abkommen, also das Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten wild lebenden Tier- und Pflanzenarten, regelt den grenzüberschreitenden Handel mit solchen Arten – dazu zählen auch Jagdtrophäen. Pro Jahr werden so in die Schweiz ungefähr 50 als Trophäe eingeführte Exemplare importiert, die unter CITES stehen und damit international geschützt sind. Diese Einfuhren werden kaum kritisiert, weil die strengen Auflagen des Abkommens einen wichtigen Beitrag zum Schutz der betroffenen Arten leisten.
Allerdings berücksichtigt CITES nur Arten, bei denen der Handel eine Rolle spielt. Viele bedrohte Tierarten fehlen deshalb in der Konvention, obwohl sie auf der Roten Liste der IUCN als gefährdet geführt werden. Beispiele dafür sind der Bergriedbock, die Rehantilope, der Kaffernbüffel oder der Buschmannhase: Sie stehen auf der Roten Liste und sind zum Teil akut vom Aussterben bedroht. Trotzdem sind diese Arten nicht durch CITES geschützt. Aus diesem Grund wird gefordert, die Pflicht zur Einfuhrbewilligung auszuweiten.
Die IUCN, die Weltnaturschutzunion, führt die Rote Liste der vom Aussterben bedrohten Tier- und Pflanzenarten. Die Ursachen für die Bedrohung sind verschieden: Lebensraumzerstörung, klimatische Veränderungen, Übernutzung, Handel und Ähnliches. Würde die vorgeschlagene Änderung umgesetzt, wären rund 16'000 Tierarten von der erweiterten Einfuhrbewilligung betroffen.
Diese Abstimmung basiert auf der Motion 22.4184 (parlament.ch) und wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz umformuliert.
Pro-Argumente
- Durch die Ausweitung der Einfuhrbestimmungen kann der Handel und die Auswirkungen von Jagdtourismus auf die Wildbestände besser dokumentiert werden.
- Diese Informationen bilden die Grundlage, um geeignete artenschutzspezifische Massnahmen (z.B. Importverbote) umzusetzen.
Kontra-Argumente
- Tiere, die nicht dem CITES-Übereinkommen unterstehen und international gehandelt werden, gelten in aller Regel nicht als gefährdet.
- Die IUCN-Liste ist kein staatliches Regelwerk, sondern ein Fachinstrument einer Nichtregierungsorganisation.
Abstimmungsfrage: Soll die Einfuhrbewilligungspflicht auf alle bedrohten toten Wildtiere ausgeweitet werden?
Argumente
Pro
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Ja, die Einfuhrbewilligungspflicht soll auf alle bedrohten toten Wildtiere ausgeweitet werden.
Kontra
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Nein, die Einfuhrbewilligungspflicht soll weiterhin nur für die bisherige CITES-Liste gelten.