Strafe für den Besitz gefälschter Ausweise

Abstimmungsfrage

Soll der Besitz gefälschter Ausweise unter Strafe gestellt werden?

In den letzten Jahren nimmt die Zahl der Ausweisfälschungen stark zu. Solche Dokumente werden immer mehr zu einem zentralen Instrument krimineller Machenschaften. Egal ob Führerausweis, Identitätskarte, Reisepass, Aufenthaltsbewilligung oder Geburtsurkunde, die kriminaltechnischen und forensischen Abteilungen der Polizei entdecken ständig neue Arten von Manipulationen. Bei Personenkontrollen werden heute häufiger gefälschte Ausweise entdeckt. Solche Papiere sind oft der Anfang einer Straftat: Damit verschaffen sich Personen unrechtmässige Vorteile, oder im schlimmsten Fall bereiten sie damit sogar terroristische Handlungen vor. Gefälschte oder verfälschte Dokumente können von den Behörden eingezogen werden.

Im Strafgesetzbuch ist bislang nur das Fälschen und das Verwenden gefälschter Ausweise explizit erwähnt. Der reine Besitz von gefälschten Ausweisen fällt nicht unter eine strafbare Handlung, weil reiner Besitz nicht verboten ist. Dadurch wird aber auch die Ermittlungsarbeit gegen ganze Fälscherringe erschwert. Um diese Lücke zu schliessen, wird vorgeschlagen, künftig auch den Besitz gefälschter Ausweise oder Dokumente unter Strafe zu stellen.

Der Bundesrat lehnt diesen Vorschlag ab. Er argumentiert, dass bereits die Anstiftung zur Fälschung strafbar sei und dass Kriminelle sich von einem Besitzverbot kaum aufhalten liessen. Ausserdem sei die Verfolgung organisierter Kriminalität auch ohne eine neue Strafbestimmung möglich. Wichtig für den Kampf gegen Dokumentenfälschung und gegen internationale Fälscherringe sei vor allem die Zusammenarbeit über Ländergrenzen hinweg. Die Schweiz ist dafür seit 2010 am EU-System «False and Authentic Documents Online» beteiligt.

Diese Abstimmung basiert auf der Motion 24.3835 (parlament.ch) und wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz umformuliert.

Weitere Fakten

Die Zahl der polizeilich registrierten vollendeten Ausweisfälschungen in der Schweiz schwankte zwischen 2009 und 2025 zwischen 1'680 (2020) und 2'672 (2015) Fällen und lag 2025 bei 2’059 Fällen. Quelle: BFS, Polizeiliche Kriminalstatistik (2026).

Diese Informationen werden zur Verfügung gestellt von www.facts4future.ch, der unabhängigen Plattform für die Kommunikation von öffentlichen Fakten.

Pro-Argumente

  • Es ist eine Rechtslücke, welche die Innere Sicherheit gefährdet und von Kriminellen ausgenutzt wird.
  • Personen im Besitz von gefälschten Ausweisen gehen straffrei aus und beschaffen sich in der Folge erneut gefälschte Dokumente.
  • Mit der Bestrafung gibt man den Strafverfolgungsbehörden ein wichtiges Instrument in die Hand, um Kriminalität effektiver zu bekämpfen.

Kontra-Argumente

  • Die Anstiftung zur Fälschung von Ausweisen ist bereits heute eine Straftat.
  • Auf die Hersteller solcher Urkunden, welche sich aber zumeist im Ausland befinden, fände das Besitzverbot sowieso keine Anwendung.
  • Die polizeiliche und justizielle Verfolgung organisierter Kriminalität kann auch ohne neue Strafbarkeit des Besitzes von gefälschten oder verfälschten Urkunden erfolgen.

Abstimmungsfrage: Soll der Besitz gefälschter Ausweise unter Strafe gestellt werden?

Argumente

Pro

  • Ja, der Besitz gefälschter Ausweise soll in Zukunft unter Strafe gestellt werden.

Abstimmen nach Anmeldung

Kontra

  • Nein, es braucht keine explizite Nennung im Strafgesetzbuch zum Besitz von gefälschten Ausweisen.

Abstimmen nach Anmeldung

Verhältnis Pro–Kontra-Stimmen

Geschlechterverhältnis

Altersverhältnis

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