Schweizweiter Betreibungsregisterauszug

Abstimmungsfrage

Soll es einen schweizweiten Betreibungsregisterauszug geben?

Betreibungsauskünfte gelten heute nur für den zuständigen Betreibungskreis, also grundsätzlich für den aktuellen Wohnort. Dadurch sind sie oft unvollständig. Wenn jemand umzieht, werden frühere Betreibungen nicht automatisch ins Register des neuen Wohnorts übernommen. Das hat zur Folge, dass ein Betreibungsregisterauszug nach einem Umzug nicht zwingend vollständig ist. Eine Möglichkeit, dieses Problem zu lösen, wäre, dass bei jedem Umzug — oder immer dann, wenn sich der Einwohnerort ändert — die bisherigen Betreibungsdaten der umziehenden Person automatisch an das neu zuständige Betreibungsamt übermittelt werden. Für besondere Fälle könnte man in der Registerauskunft Vorbehalte einfügen.

Der Bundesrat hat 2018 in seinem Bericht «Schweizweite Betreibungsauskunft» geprüft, unter welchen Voraussetzungen eine solche landesweite Auskunft geschaffen werden könnte. Dabei zeigte sich, dass eine lückenlose schweizweite Betreibungsauskunft heute mit einem vertretbaren Aufwand nicht realisierbar ist.

Als Verbesserung des heutigen Systems könnten die Betreibungsämter verpflichtet werden, vor dem Ausstellen einer Betreibungsauskunft nachzufragen, wie lange die gesuchte Person bereits im Einwohnerregister des betreffenden Betreibungskreises eingetragen ist, um diese Information auf dem Auszug zu vermerken. Wenn der Schuldner erst seit Kurzem am Ort gemeldet ist, wäre das ein deutliches Warnsignal für Gläubiger. Diese könnten dann zusätzliche Informationen über den tatsächlichen oder früheren Wohnsitz vom Schuldner verlangen.

Diese Abstimmung basiert auf der Motion 19.4338 (parlament.ch) und wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz umformuliert.

Pro-Argumente

  • Die fehlenden Betreibungsangaben vom ehemaligen Wohnort fördern den Missbrauch.
  • Potenzielle Vertragspartner haben kein Gesamtbild von der Bonitätslage einer natürlichen Person.

Kontra-Argumente

  • Eine lückenlose schweizweite Betreibungsauskunft ist heute nicht mit vertretbarem Aufwand umsetzbar.
  • Es gibt einfachere Lösungen, z.B. den Hinweis auf den Betreibungsangaben, seit wann die Person am heutigen Wohnort lebt.

Abstimmungsfrage: Soll es einen schweizweiten Betreibungsregisterauszug geben?

Argumente

Pro

  • Ja, es soll eine lückenlose schweizweite Betreibungsauskunft geben, inklusive der bisherigen betreibungsregisterrechtlichen Daten vom alten Wohnort.

Abstimmen nach Anmeldung

Kontra

  • Nein, aber neu soll auf der Betreibungsauskunft notiert werden, seit wann die Person am neuen Wohnort lebt.

  • Nein, die bisherige Praxis kann weitergeführt werden.

Abstimmen nach Anmeldung

Verhältnis Pro–Kontra-Stimmen

Geschlechterverhältnis

Altersverhältnis

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