Kita-Initiative
Abstimmungsfrage
Sollen Kinder ab 3 Monaten bis Ende Grundschule einen Anspruch auf eine Kita haben und deren Kosten für die Eltern auf maximal 10% ihres Einkommens begrenzen («Kita-Initiative»)?
Die Kita-Initiative verlangt, dass jedes Kind ab drei Monaten bis Ende der Primarschule ein Recht auf eine institutionelle, familienergänzende Betreuung erhalten soll, sofern die Eltern das möchten. Diese Forderung soll in die Verfassung aufgenommen werden, damit die familienergänzende Kinderbetreuung generell gestärkt wird. Zudem sieht die Initiative vor, die Kosten für die Eltern auf maximal zehn Prozent ihres Einkommens zu begrenzen. Laut Initiative müsste der Bund zwei Drittel der Betreuungskosten übernehmen.
Der Bundesrat stimmt zwar grundsätzlich mit den Initiant:innen überein, dass familienergänzende Kinderbetreuung weiterhin gefördert werden muss und Eltern stärker entlastet werden sollten. Allerdings würde die Umsetzung der Initiative den Bund jährlichen Mehrkosten in Milliardenhöhe belasten. Angesichts des angespannten Staatshaushalts hält der Bundesrat solche Ausgaben für nicht tragbar. Zudem sieht er die Initiative als problematisch im Hinblick auf die bestehende Aufgabenverteilung zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden.
Das Parlament befürwortet einen Gegenvorschlag, der eine modernere Lösung anstelle der bisherigen Anschubfinanzierung anstrebt. Unter anderem wird ein alternatives Modell gefordert, das Eltern durch eine zusätzliche Familienzulage unterstützt, wenn ihre Kinder institutionell betreut werden, etwa in einer Kindertagesstätte. Eine solche Betreuungszulage, geregelt über das Familienzulagengesetz, würde die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen respektieren und würde auch teilweise Forderungen der Kita-Initiative erfüllen.
Diese Abstimmung basiert auf der Kita-Initiative (gute-kitas.ch) und dem Bundesratsgeschäft 24.058 (parlament.ch) und wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz umformuliert.
Pro-Argumente
- Heute gibt es zu wenig familienergänzende Betreuungsplätze für Kinder, das schränkt die Wahlfreiheit und Fremdbetreuung zu stark ein.
- Bei den aktuellen Preisen können sich viele Eltern keine familienergänzende Kinderbetreuung leisten.
- Die Kita-Initiative stärkt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und führt gleichzeitig zu positiven volkswirtschaftlichen Effekten.
Kontra-Argumente
- Der Bund bietet bereits finanzielle Unterstützung zur Schaffung von Betreuungsplätzen an. Die Initiative geht jedoch zu weit, die Kosten können vom Bund nicht getragen werden.
- Für die Förderung familienergänzender Betreuung sind die Kantone, Gemeinden und Arbeitgeber zuständig. Der Bund kann unterstützen, aber nicht die Hauptlast der Verantwortung und Kosten tragen.
- Anstelle einer Deckelung der Kosten für die Eltern ist eine Betreuungszulage besser geeignet.
Abstimmungsfrage: Sollen Kinder ab 3 Monaten bis Ende Grundschule einen Anspruch auf eine Kita haben und deren Kosten für die Eltern auf maximal 10% ihres Einkommens begrenzen («Kita-Initiative»)?
Argumente
Pro
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Ja, in der Verfassung soll verankert werde, dass Kinder ab 3 Monaten einen Anspruch auf eine Kita haben und deren Kosten für die Eltern auf maximal 10% ihres Einkommens begrenzt wird (Kita-Initiative).
Kontra
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Nein, die Kita-Initiative soll nicht umgesetzt werden, jedoch eine neue Betreuungszulage für die Eltern (Gegenvorschlag des Parlaments).
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Nein, die Kinderbetreuung soll nach heutigem Modell weiter gefördert und angeboten werden.