Kennzeichnungspflicht für illegale Produkte auf ausländischen Online-Handelsplattformen
Abstimmungsfrage
Sollen ausländische Online-Handelsplattformen deutlich kennzeichnen müssen, welche Produkte in der Schweiz nicht gestattet sind?
In den letzten Jahren haben ausländische Online‑Handelsplattformen wie Temu oder Shein mit extrem tiefen Preisen grosse Marktanteile im Onlinehandel gewonnen. Zahlreiche Produktetests zeigen, dass dabei oft Waren hierher gelangen, die unsere Vorschriften zu Produktsicherheit, Umweltstandards oder Markenschutz nicht erfüllen.
Es ist wichtig zu unterscheiden:
- Eine Online-Handelsplattform wie Temu oder Shein tritt als Vermittler zwischen Hersteller und Konsumenten auf. In diesem Fall ist die Konsument:in für die Produktesicherheit und Legalität verantwortlich und gilt rechtlich als Importeur:in.
- Ein Schweizer Online-Händler wie Brack oder Digitec ist der Importeur und bringt die Produkte selbst auf den Markt. In diesem Fall ist der Online-Händler verantwortlich für die Produktesicherheit.
Beim Kauf auf Schweizer Online-Shops kann die Kundschaft daher davon ausgehen, dass sie keine illegale oder gefährliche Ware bestellt – schliesslich haftet der Online-Shop für allfällige Verfehlungen. Für Konsument:innen ergibt sich jedoch folgendes Problem: Ohne klare Hinweise auf den Seiten der ausländischen Online-Handelsplattformen ist kaum erkennbar, ob das bestellte Produkt in der Schweiz überhaupt zulässig wäre – etwa, weil es gesundheitliche Risiken birgt oder Umweltnormen missachtet. Deshalb wird gefordert, dass ausländische Online‑Handelsplattformen verpflichtend deutlich kennzeichnen müssen, wenn angebotene Produkte nicht den Schweizer Regeln entsprechen.
Rein theoretisch müssen ausländische Online-Handelsplattformen, die in der Schweiz verkaufen, die geltenden Anforderungen an Produktsicherheit, Markenrechte und Umweltschutz beachten. Praktisch ist die Durchsetzung dieser Regeln aber schwierig. Das Territorialitätsprinzip setzt den Marktüberwachungsbehörden Grenzen, weil viele Anbieter im Ausland sitzen. Zudem hat eine Kennzeichnungspflicht für eindeutig illegale Produkte keinen Sinn, weil solche Waren ohnehin nicht angeboten oder verkauft werden dürften. Der Bundesrat plant deshalb, die Geltung und Durchsetzung von Produktanforderungen gegenüber ausländischen Plattformen zu verbessern und dabei die Entwicklungen im EU‑Recht zu berücksichtigen.
Diese Abstimmung basiert auf der Motion 25.4776 (parlament.ch) und wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz umformuliert.
Pro-Argumente
- Intransparenz führt zu Wettbewerbsverzerrungen zulasten regelkonformer Anbieter.
- Kund:innen erkennen unerlaubte Produkte kaum. Das schwächt das Vertrauen in die Verlässlichkeit von Online-Plattformen.
- Durch die Kennzeichnung wird Transparenz geschaffen und somit der Schutz der Konsument:innen gestärkt.
Kontra-Argumente
- Es gibt in der Schweiz diverse Marktüberwachungsbehörden für die Kontrollen im Onlinehandel.
- Die Durchsetzung der Schweizer Rechte ist bei ausländischen Online-Handelsplattformen nur eingeschränkt möglich.
- Es ist nicht sinnvoll, illegale Produkte zu kennzeichnen, denn diese dürften gar nicht verkauft werden.
Abstimmungsfrage: Sollen ausländische Online-Handelsplattformen deutlich kennzeichnen müssen, welche Produkte in der Schweiz nicht gestattet sind?
Argumente
Pro
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Ja, ausländische Online-Handelsplattformen sollen verpflichtet werden, Produkte, die in der Schweiz nicht gestattet sind, deutlich zu kennzeichnen.
Kontra
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Nein, es braucht keine zusätzliche Kennzeichnungspflicht, weil die Gesetze bereits heute illegale Produkte für den Verkauf verbieten.
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Nein, aber der Bundesrat soll sich aktiv bei den EU-Partnern für eine Verbesserung einsetzen und die bestehenden Gesetze (z.B. Produktesicherheit) optimieren.