Tiefere Sanktionen bei dringlichen Fahrten von Blaulichtorganisationen
Abstimmungsfrage
Soll der Fahrausweis-Entzug reduziert werden müssen, wenn Blaulichtorganisationen die Sorgfalt bei dringlichen Dienstfahren nicht eingehalten haben?
Wenn eine Blaulichtorganisation (Feuerwehr, Sanität, Polizei oder Zoll) eine dringende Dienstfahrt macht, müssen die Fahrer:innen auch unter Druck die nötige Sorgfalt einhalten, indem sie das Blaulicht und die Sirene einschalten und das Tempo angemessen wählen. Es kann vorkommen, dass diese Verhältnismässigkeit überschritten wird und darum Sanktionen ausgesprochen werden. Es kann strafrechtliche Strafen geben (z.B. gemeinnützige Arbeit) und administrativrechtliche Massnahmen (z.B. Fahrausweis-Entzug).
Bei den strafrechtlichen Sanktionen ist es eine Pflicht (Muss), dass das Strafmass gekürzt wird. Bei den administrativen Sanktionen ist es den Behörden freiwillig überlassen (Kann), ob sie die Strafe mildern. Dieser Umstand soll behoben werden, indem auch die administrativen Sanktionen (Fahrausweisentzug) verbindlich reduziert werden müssen.
Der Bundesrat lehnt es ab, die Behörde zu verpflichten, die Dauer des Führerausweisentzugs zu verkürzen, wenn die Lenkenden von Blaulichtfahrzeugen nicht die gebotene Vorsicht haben walten lassen und somit unverhältnismässig gehandelt oder die anderen Verkehrsteilnehmenden nicht mit Signalen gewarnt haben. Nach freiem Ermessen darf die Administrativbehörde bereits heute die Mindestdauer des Entzugs unterschreiten, wenn die Strafbehörde die Strafe gemildert hat.
Diese Abstimmung basiert auf der Motion 25.4074 (parlament.ch).
Weitere Fakten
2025 gab es in der Schweiz 18’026 Strassenverkehrsunfälle mit Personenschaden. Durchschnittlich verloren rund 4 Menschen pro Woche im Strassenverkehr ihr Leben. Quelle: ASTRA (2026)
Diese Informationen werden zur Verfügung gestellt von www.facts4future.ch, der unabhängigen Plattform für die Kommunikation von öffentlichen Fakten.
Pro-Argumente
- Wenn die Strafjustiz die Strafe senkt, soll auch die administrative Seite die Strafe senken müssen.
- Eine Reduktion der Sanktionen unterstützt die Blaulichtorganisationen.
Kontra-Argumente
- Wenn die notwendige Vorsicht und Verhältnismässigkeit nicht eingehalten wurden, darf es nicht automatisch zur Strafmilderung kommen.
- Bereits heute darf die Administrativbehörde freiwillig den Fahrausweisentzug reduzieren. Diesen Ermessensspielraum soll beibehalten werden.
Abstimmungsfrage: Soll der Fahrausweis-Entzug reduziert werden müssen, wenn Blaulichtorganisationen die Sorgfalt bei dringlichen Dienstfahren nicht eingehalten haben?
Argumente
Pro
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Ja, der Fahrausweis-Entzug soll als Pflicht reduziert werden müssen, wenn Blaulichtorganisationen die Sorgfalt bei dringlichen Dienstfahren nicht eingehalten haben.
Kontra
-
Nein, wie bisher soll der Administrativ-Behörde der Ermessenspielraum gewährt bleiben, ob sie den Fahrausweisentzug reduzieren oder nicht.