Gymnasium mit DYS-Störung vereinfachen
Abstimmungsfrage
Sollen Schüler:innen mit einer DYS-Störung bei der gymnasialen Ausbildung und bei Prüfungen einen Computer mit unterstützender Software nutzen können?
Rund 8% der Schüler:innen in der Schweiz haben Lernstörungen wie Dyslexie, Dyspraxie, Dysorthographie oder Dysphasie, sogenannte DYS-Störungen. Das heisst: Manche haben Schwierigkeiten beim Lesen und Schreiben (Dyslexie), andere tun sich mit Rechnen schwer (Dyskalkulie) oder haben Probleme mit der Sprachverarbeitung (Dysphasie). Wird eine solche Störung früh erkannt und richtig behandelt, können Betroffene Strategien lernen, damit umzugehen. Trotzdem bleiben viele von ihnen ein Leben lang benachteiligt.
In der Primarschule, in der Sekundarstufe I und an Hochschulen gibt es bereits besondere Unterstützung. Oftmals wird den Betroffenen einen Nachteilsausgleich in Form von Zeitzuschlägen gewährt. Auch der Computer spielt eine grosse Rolle, weil er das Lesen, Schreiben und Überarbeiten stark erleichtert. Für Schüler:innen mit einer DYS‑Störung ist die Nutzung eines Computers deshalb ein wichtiger Faktor, um Chancengleichheit zu schaffen.
Problematisch ist allerdings die Situation im Gymnasium: Während der Computer auf anderen Schulstufen akzeptiert wird, ist seine Verwendung in der gymnasialen Ausbildung und bei Prüfungen in Abhhängigkeit vom jeweiligen Kanton eingeschränkt. Deshalb wird gefordert, dass auch Gymnasiast:innen mit einer DYS‑Störung Computer mit geeigneter Software benutzen dürfen — sowohl im Unterricht als auch bei Prüfungen.
Der Bundesrat steht grundsätzlich hinter dem Ziel, dass Menschen mit Dyslexie oder Dyskalkulie gleichberechtigten Zugang zu Bildung haben und die vorhandenen Unterstützungsmöglichkeiten nutzen können. Gleichzeitig betont er, dass die Schulung und Förderung von Kindern mit speziellem Bildungsbedarf und mit Behinderung Sache der Kantone sind. Aus diesem Grund lehnt der Bundesrat eine einheitliche schweizweite Lösung ab.
Diese Abstimmung basiert auf der Motion 24.3100 (parlament.ch) und wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz umformuliert.
Pro-Argumente
- Hilfsmittel wie Computer ermöglichen Schüler:innen mit DYS-Störungen eine faire Schullaufbahn ohne Diskriminierung.
- Computer werden auf allen Stufen akzeptiert, nur im Gymnasium gibt es je nach Kanton Einschränkungen.
- Mit Unterstützung können Betroffene ihre echten Fähigkeiten besser zeigen und nutzen.
Kontra-Argumente
- In Primar- und Sekundarstufe können Lernziele angepasst werden, im Gymnasium nicht, deshalb darf es unterschiedliche Regeln geben.
- Der generelle Einsatz spezieller Software darf nicht dazu führen, dass Lernziele reduziert werden oder dadurch eine Bevorteilung der betroffenen Schüler:innen entsteht.
- Die Schwere der Beeinträchtigungen ist unterschiedlich, eine pauschale Regelung hilft nicht. Es braucht eine Einzelfallbetrachtung vor Ort.
Abstimmungsfrage: Sollen Schüler:innen mit einer DYS-Störung bei der gymnasialen Ausbildung und bei Prüfungen einen Computer mit unterstützender Software nutzen können?
Argumente
Pro
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Ja, die Nutzung von Computer mit unterstützender Software soll schweizweit für die gymnasiale Ausbildung für Schüler:innen mit einer DYS-Störung erlaubt werden.
Kontra
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Nein, nicht die Nutzung von Computer soll erlaubt werden, aber es sollen verbindlich Zeitzuschläge gesprochen werden, damit Schüler:innen mit einer DYS-Störung mehr Zeit für die Lösung einer Aufgabe/Prüfung bekommen.
-
Nein, es liegt in der Verantwortung der Kantone und benötigt keine schweizweite Regelung.