Twint als öffentlicher E-Bezahldienst verstaatlichen

Abstimmungsfrage

Soll das Echtzeit-E-Bezahlsystem TWINT zu einer kostenlosen öffentlichen Dienstleistung für Privatpersonen und Handel verstaatlicht werden?

Seit 1850 hat der Bund das Monopol auf die Prägung von Münzen. Obwohl Herstellung und Verwaltung von Bargeld jedes Jahr mehrere Dutzend Millionen Franken kosten, bekommen Bevölkerung und Gewerbe Noten und Münzen gratis zur Verfügung gestellt. Gleichzeitig verschiebt sich das Bezahlen rasant ins Digitale: Über 70% der Transaktionen laufen heute elektronisch, und dieser Anteil wächst weiter. Laut der Zahlungsmittelumfrage 2025 sind Bezahl-Apps vor Ort (inkl. TWINT) bei 17% stabil, hinter Debitkarten (37%) und Bargeld (30%).

TWINT hat in nur neun Jahren enorm an Gewicht gewonnen: Es steht für 26% der elektronischen Zahlungen und sogar für 60% der mobilen Zahlungen. Gründe sind die Schweizer Herkunft, die einfache, schnelle Handhabung und die fortschreitende Digitalisierung der Wirtschaft. TWINT wird einem gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bedürfnis gerecht und ist damit von allgemeinem Interesse. Allerdings sind nur Transaktionen zwischen Privatpersonen gebührenfrei, im Handel fallen Gebühren an. Deren Höhe wird vor der Wettbewerbskommission (WEKO) und im Parlament bestritten.

Weil gewisse Organisationen der Ansicht sind, dass die Gebühren zu hoch sind, fordern manche, TWINT – heute getragen von Schweizer Banken und SIX – zu einem öffentlichen Dienst umzubauen: Privat-zu-Privat-Zahlungen blieben vollständig gratis, Zahlungen zwischen Privatpersonen und Händlern sowie zwischen Händlern würden weitgehend kostenlos. Als Betreiberin wird die Schweizerische Nationalbank ins Spiel gebracht, analog zum Bargeld, das der Staat bereitstellt.

Ein Blick nach Brasilien kann einen Vergleich liefern: Die Zentralbank betreibt dort PIX, „das brasilianische TWINT“. Weil die öffentliche Hand den Service bereitstellt und reguliert, können Grossbanken den Markt nicht monopolisieren. Private-Zahlungen sind gratis, für geschäftliche Transaktionen gelten sehr tiefe, standardisierte Gebühren von höchstens 0,33% des Betrags. Die wirtschaftlichen, regulatorischen und infrastrukturellen Rahmenbedingungen in Brasilien unterscheiden sich wesentlich von jenen in der Schweiz, weshalb dieser Vergleich eher zu kurz greift.

Der Bundesrat sieht keinen Grund, TWINT zu verstaatlichen. Die Betriebskosten würden den Staat belasten, und rechtlich bräuchte es wohl eine neue Verfassungsgrundlage, denn das Monopol auf Münzen und Banknoten deckt einen mobilen Bezahldienst nicht ab.

Diese Abstimmung basiert auf der Motion 26.3409 (parlament.ch) und wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz umformuliert.

Pro-Argumente

  • Da die Bereitstellung von Bargeld eine kostenlose öffentliche Dienstleistung ist, soll auch das elektronische Bezahlsystem als kostenlose öffentliche Dienstleistung bereitgestellt werden.
  • Da Transaktionen auf TWINT zwischen Privatpersonen gebührenfrei sind, ist diese Plattform für diese Nutzerinnen und Nutzer genauso attraktiv wie Bargeld.
  • TWINT befindet sich vollständig in privater Hand und belasten die Öffentlichkeit, vor allem aber den Handel.

Kontra-Argumente

  • Die Schweizerische Nationalbank entwickelt den Zahlungsverkehr ebenfalls weiter mit dem Ausbau von Instant-Zahlungen und einer Verlinkung zum Euro-Raum.
  • Die Gebühren müssen sinken, aber nicht durch Verstaatlichung, sondern durch mehr Wettbewerb und klare Regeln.
  • Eine Verstaatlichung würde den Wettbewerb einschränken und die Innovation bremsen.

Abstimmungsfrage: Soll das Echtzeit-E-Bezahlsystem TWINT zu einer kostenlosen öffentlichen Dienstleistung für Privatpersonen und Handel verstaatlicht werden?

Argumente

Pro

  • Ja, das Echtzeit-E-Bezahlsystem TWINT soll zu einer kostenlosen öffentlichen Dienstleistung für Privatpersonen und Handel verstaatlicht werden.

Abstimmen nach Anmeldung

Kontra

  • Nein, TWINT soll nicht verstaatlicht werden.

  • Nein, aber die Gebühren von TWINT müssen durch den Staat stärker reguliert (und reduziert) werden.

Abstimmen nach Anmeldung

Verhältnis Pro–Kontra-Stimmen

Geschlechterverhältnis

Altersverhältnis

Vox Natio ist auch als App verfügbar!